Mitglieds-Beitragstabelle
Beitragordnung zum 01.01.2012

Für Mitgliedsbeiträge ab Kalenderjahr / Beitragsjahr 2012

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach dem Gesamtbetrag der Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds einschl. Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne und dergleichen, aus sämtlichen Einkunftsarten, vor Abzug irgendwelcher Freibeträge und vor Berücksichtigung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung.

Wird ein Ehepaar beraten, sind beide Ehepartner als Mitglied aufzunehmen und deren Brutto-Jahreseinnahmen zusammenzuaddieren.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 290,00 € (incl. 19 % USt) und kann aus sozialen Gründen wie folgt abgesenkt werden:

Beitrags-klassen
Gesamtbruttojahreseinkommen
des Mitgliedes in €
(= Bemessungsgrundlage)
Mitgliedsbeitrag in €
netto ohne USt.
Mitgliedsbeitrag in €
incl. 19% USt.
1
ab
90.000,00 € und darüber
243,70 €
290,00 €
2
von
76.651,00 € bis 89.999,00 €
201,68 €
240,00 €
3
von
61.351,00 € bis 76.650,00 €
176,47 €
210,00 €
4
von
51.101,00 € bis 61.350,00 €
147,06 €
175,00 €
5
von
43.451,00 € bis 51.100,00 €
134,45 €
160,00 €
6
von
35.751,00 € bis 43.450,00 €
117,65 €
140,00 €
7
von
28.101,00 € bis 35.750,00 €
105,04 €
125,00 €
8
von
17.851,00 € bis 28.100,00 €
92,44 €
110,00 €
9
von
10.201,00 € bis 17.850,00 €
75,63 €
90,00 €
10
von
3.051,00 € bis 10.200,00 €
63,03 €
75,00 €
11
von
2.001,00 € bis 3.050,00 €
50,42 €
60,00 €
12
bis
2.000,00 € + Kinder
29,41 €
35,00 €

Im Jahr des Vereinseintritts ist zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von € 15,-- (incl. 19 % USt) zu entrichten!

Sonstiges:

765036

Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der Höhe der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen werden.

Die Beratungstätigkeit darf bei Mitgliedern bzw. Neumitgliedern erst dann beginnen, wenn der Beitritt schriftlich erklärt ist und die Aufnahmegebühr sowie der Jahresbeitrag entrichtet wurde.

Bitte beachten:

Der Mitgliedsbeitrag berechtigt Sie auch zur Vertretung in Steuerstreitsachen vor den Finanzgerichten durch den Lohnsteuerhilfeverein und bringt Ihnen damit auch Steuerrechtsschutz. Einzelheiten erfragen Sie beim Berater. Erlischt allerdings die Mitgliedschaft z.B. durch ordnungsgemäße Kündigung, entfällt damit automatisch jegliche Vertretung durch den Verein. Also auch in noch offenen Verfahren!

 

Die Gesamtbruttoeinnahmen des Mitgliedes sowie seines Ehegatten (=Bemessungsgrundlage) berechnen sich wie folgt:

1. Bruttoarbeitslohn nach Lohnsteuerkarte(n) einschließlich Versorgungsbezüge

+ außerordentliche Einnahmen nach § 34 EStG
(z.B. Abfindungen und Entlohnung für mehrere Jahre)

+ sonstige Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und 1b EStG
(z.B. Vorruhestandsgelder, Streikgelder)

+ steuerfreier Arbeitslohn
(z.B. Jubiläumszuwendungen, Arbeitslohn nach DBA, AT-Erlass, § 3b EStG), Reisekosten usw. nach § 3 Nr. 16 EStG

2. Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG
(soweit nicht abgeltend besteuert)

3. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

4. Einnahmen aus sonstigen Einkünften
(z.B. Renteneinnahmen und Unterhaltsleistungen nach § 22 EStG)

5. Veräußerungserlös aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG

6. Gesamtentgelt im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung nach § 35 a EStG

7. steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26 und Nr. 26a EStG

8. Leistungen nach § 32 b EStG, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

9. Kindergeldzahlungen

765078

Der Vorstand kann bei begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Mitglieds einer sozialverträglichen Beitragsminderung zustimmen. Im Mahnverfahren wird der dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Vorstand

ist berechtigt, angemessene Mahngebühren festzusetzen. Leistungen des Vereins können erst nach (nachgewiesener) Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Anspruch genommen werden.

BITTE BEACHTEN:
Der Mitgliedsbeitrag bringt Ihnen auch Steuerrechtsschutz vor den Finanzgerichten. Einzelheiten entnehmen Sie aus der Satzung oder erfragen Sie beim Berater.


Hier können Sie unsere Beitragsordnung als PDF runterladen:

pdf Beitragstabelle ab 2012

pdf Beitragstabelle ab 2012 in türkisch

pdf Beitragstabelle ab 2012 in kroatisch

pdf Beitragstabelle ab 2009

pdf Beitragstabelle ab 2007


 
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