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Gut vorbereitet sein und Zeit sparen

Damit unsere Berater Ihre Steuern schnell und umfassend bearbeiten können, benötigen sie diverse Informationen. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch alle notwendigen Unterlagen mit - eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Bitte wählen Sie den für Sie passenden Menüpunkt aus.


Arbeitnehmer (ohne Wohneigentum)

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Punkten, dann klären wir dies gerne gemeinsam in einem Beratungsgespräch. Darüber hinaus verfügt Ihr Beratungsstellenleiter über eine Vielzahl von Vordrucken, die wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung stellen.

Zu dem vereinbarten Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis (zur Identitätsfeststellung wegen Geldwäschegesetz)
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom Vorjahr (nur bei Neumitgliedern)
  • Angabe über Kindergeldzahlungen
  • Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen / Zinseinkünfte (wenn nicht freigestellt);
    Insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Hintergrund: Ab 2009 könnte die Möglichkeit bestehen, Finanzierungskosten / Schuldzinsen für die Beteiligung als Werbungskosten i. R. der Erstattungsermittlung in die Veranlagung (Antragsstellung) einzubeziehen.
  • Rentenbescheide bzw. Änderungsbescheide
  • Sonstige Bescheide über Lohnersatzleistungen (z. B. Konkursausfallgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, etc.

Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung

  • Bei Arbeitslosigkeit – Bescheinigung des Arbeitsamtes Leistungsbescheid
  • Sonstige Nachweise über Zeiten der Nichtbeschäftigung (Mutterschutz, Auslandsaufenthalt, Erziehungsjahr, Haft, etc.)

Nachweise über Werbungskosten

  • Gewerkschaftsbeitrag
  • Fortbildungskosten / Ausbildungskosten
  • Einsatzwechseltätigkeit / Fahrtätigkeit
  • Bewerbungskosten
  • Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
  • Rechtschutz-, Unfallversicherung, Telefonkosten bei beruflicher Veranlassung
  • Arbeitsmittel (Dienstkleidung, Werkzeug, etc.)
  • Dienstreisen
  • Doppelte Haushaltsführung (z. B. Mietvertrag, etc.)
  • Umzugskosten bei beruflichem Umzug
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Steuerberatungskosten

Nachweise über Sonderausgaben

  • Spendenquittungen und Kirchengeldbescheinigung
  • Beiträge und Spenden für Parteien
  • Belege von Aus- und Weiterbildungskosten (Schulgeldzahlungen, Studiengebühren)
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Unterschrift der Ehefrau Anlage „U“)
  • Unterlagen über private Altersvorsorge / Riesterzulagenverträge etc.
  • Kopien der Versicherungsscheine (KV, LV, UV, private Haftpflichtversicherung, etc.)

Nachweis über außergewöhnliche Belastungen

  • Nachweis über Körperbehinderungen (Schwerbehindertenausweis)
  • Unterstützungsbescheinigung von bedürftigen Personen sowie deren Rentenbescheide und Nachweise über deren eigene Einkünfte  und Bezüge / Nachweis der unterstützten Person über die Erwerbsobliegenheitsverpflichtung
  • Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden (Zahlungsbelege, z. B. letzter Kontostand), Kindergarten, Kinderhort, Betreuungspersonen
  • Beerdigungskosten für vermögenslose Angehörige und Angaben zum Nachlass (Erbe)
  • Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Kurkosten, Praxisgebühren, usw.)
  • Umbauten bei Behinderung

Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Aufwendungen für Putzfrau (Reinigungskraft, Bügelfrau, Fensterputzer, Gartenpflege, Schornsteinfegergebühren)
  • Aufwendungen für Pflegedienstleistungen
  • Aufwendungen für ein Pflegeheim
  • Handwerkerleistungen im Haus / Wohnung (z. B. Reparatur der Waschmaschine, PC, etc.)

Sonstiges

  • Nachweis über vermögenswirksame Leistungen / Anlage V

Über weitere notwendige Nachweise klärt Sie Ihr Beratungsstellenleiter auf.

Rückruf-Service

Sie haben Fragen, aber gerade keine Zeit? Gerne rufen wir Sie zu einem passenden Zeitpunkt zurück.

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