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Altersvorsorge

Beiträge zur Altersvorsorge können Sie in begrenzter Höhe als Sonderausgaben absetzen. Diese betrifft Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einer privaten Basisrente (Rürup-Rente) sowie zu bestimmten Versorgungswerken (z.B. der landwirtschaftlichen Alterskasse, zu bestimmten berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung). Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich ab 2015 auf 22.172 € pro Person und Jahr, von dem jedoch aktuell nur 80% abzugsfähig sind, also 17.738 €. Der abzugsfähige Prozentsatz steigt pro Jahr um 2% an, bis er in 2025 100% erreicht.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeberanteil wird dabei auf den abzugsfähigen Arbeitnehmeranteil angerechnet, wodurch sich der als Sonderausgaben abzugsfähige Anteil vermindert. Der abzugsfähige Arbeitnehmeranteil wächst jedoch jedes Jahr um 4%. In 2014 konnten Sie dadurch 56% Ihres Rentenversicherungsbeitrags als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Rürup-Rente / Basisrente

Die sogenannte Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich speziell für Selbständige sowie Angestellte mit einem höheren Einkommen eignet. Einzahlungen in diese Basisrente werden in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich so behandelt wie Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Riester-Rente

Private Altersvorsorge über Riester-Verträge eignen sich besonders für Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen sowie für Familien mit Kindern. Einzahlungen in die Riester-Rente werden vom Finanzamt mit einer Grundzulage von derzeit 175 € pro Erwachsenen und Jahr gefördert. Für jedes Kind gibt es eine weitere Zulage: Für Kinder, die vor dem 31.12.2007 geboren wurden 185 € pro Jahr, für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden 300 € pro Jahr. Hinzu kommt ein Sonderausgaben Abzug von 2.100 € pro Jahr. Der sog. Berufseinsteiger-Bonus fördert zusätzlich junge Menschen, die einen Riester-Vertrag abschließen, mit einmalig 200 € - sofern sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Förderfähig sind Beiträge zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, z.B. Einzahlungen in private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Pensionsfonds. Im Rahmen des Wohn-Riester wird außerdem selbst genutztes Wohneigentum gefördert.

Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um zertifizierte Altersvorsorgeverträge handelt und ein Mindestbeitrag geleistet wird.
 

Wichtig: Die Zulage für 2018 muss spätestens zum 31.12.2020 beantragt werden. Ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist, prüft das Finanzamt von sich aus und gewährt im Rahmen der Steuererklärung die günstigere Variante.

 

Versorgungswerke

Bei den Versorgungswerken handelt es sich vor allem um berufsständische Einrichtungen, in die Steuerberater, Ärzte, Anwälte und andere Berufsgruppen ihre Altersvorsorgebeiträge einzahlen. Die Beiträge werden grundsätzlich so behandelt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern allerdings ein/e Selbständige/r einzahlt, der auf keinen Arbeitgeberanteil zurückgreifen kann, entfällt entsprechend der Abzug eines Arbeitgeberanteils.

 

Stand: 01.08.2020

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