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Bewerbungskosten

Aufwendungen für Bewerbungen können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen z.B. Bewerbungstrainings, Annoncen, der Kauf von Fachzeitschriften, Fahrten zum Vorstellungsgespräch, Portokosten oder Kosten für Passbilder sowie die Kosten für die Erstellung und Übermittlung der Bewerbungsunterlagen. Statt Einzelnachweisen können speziell bei letzteren auch angemessene Pauschalen angesetzt werden, z.B. 2,50 € für Online-Bewerbungen und 8,50 € für Bewerbungen per Post.

Die Kosten, die bei Wahrnehmung eines Bewerbungsgesprächs anfallen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung) können mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Bestimmungen und Pauschalen angesetzt werden.

 

Stand: 01.02.2016

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