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Kann ich Mitglied bleiben, auch wenn ich arbeitslos geworden oder nur alle 3 Jahre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin (z.B. bei einem Antrag auf Nichtververanlagungsbescheinigung)? |
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Selbstverständlich können Sie auch Mitglied bleiben, wenn für Sie nicht jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist.
Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich hierbei in vielen Fällen auf 30,00 € Jahresmitgliedsbeitrag.
Wir halten Sie steuerlich trotzdem auf dem Laufenden und beantworten Ihnen gern Ihre steuerlichen Fragen.
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