Kann ich Mitglied bleiben, auch wenn ich arbeitslos geworden oder nur alle 3 Jahre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin (z.B. bei einem Antrag auf Nichtververanlagungsbescheinigung)?

Selbstverständlich können Sie auch Mitglied bleiben, wenn für Sie nicht jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist.

Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich hierbei in vielen Fällen auf 30,00 € Jahresmitgliedsbeitrag.

Wir halten Sie steuerlich trotzdem auf dem Laufenden und beantworten Ihnen gern Ihre steuerlichen Fragen.

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