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Wie sieht es mit der Qualität der steuerlichen Hilfeleistung aus? |
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Jede/r Beratungsstellenleiter/in musste sich einem umfangreichen Zulassungsverfahren der öffentlichen Aufsichtsbehörde (Oberfinanzdirektion, oder Fachabteilung der Länderfinanzministerien) stellen. Daneben bildet der Berater sich durch eine Vielzahl verschiedener Kurse, insbesondere im Arbeitnehmersteuerrecht, ständig fort.
Zusätzlich sind viele unserer Beratungsstellenleiter/innen entweder zertifiziert (sowohl fachlich als auch organisatorisch) nach DIN 77700 durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) oder besitzen ein fachliches Teilzertifikat.
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