Jobs & Karriere

Stellenangebote

Für die Betreuung unserer Vereinsmitglieder suchen wir bundesweit immer wieder kompetente, freundliche Beratungsstellenleiterinnen und -leiter.

Als solche/r arbeiten Sie auf selbständiger/gewerblicher Basis und werden ausschließlich nach ihrem Erfolg honoriert. Der kreative und zielstrebige Vereinsvorstand betreibt eine moderne Unternehmensphilosophie und steht neuen und auch kritischen Anregungen der eingebenden Beratungsstellen immer offen entgegen. So werden z. B. die Erfolgshonorare permanent verbessert und den Leistungen der Berater angepasst. Damit der Berater einzig und allein sich um die steuerliche Betreuung der Mitglieder kümmern kann, nehmen wir unseren Beratern die Verwaltungsarbeit fast ausschließlich ab.

Ihre Qualifikationen

Der Gesetzgeber hat in § 23 (3) StBerG geregelt, wer als Beratungsstellenleiter/in für einen Lohnsteuerhilfeverein tätig werden darf. Nur wer neben den fachlichen Voraussetzungen auch die persönliche Zuverlässigkeit aufbringt, um die Pflichten die der Gesetzgeber an die Lohnsteuerhilfevereine stellt, auch zu erfüllen, erhält durch die Oberfinanzdirektion seine Zulassung und ist gem.
§ 4 Nr. 11 StBerG zur beschränkten Hilfe in Steuersachen befugt.

Danach dürfen zum Leiter/in bestellt werden:

a) Die Personen, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

Dazu zählen:

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

b) Personen, die eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen (z. B. Finanz- und Zollbeamte) und nach Abschluss der Ausbildung 3 Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder

c) Personen, die mindestens 3 Jahre auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Auf die mind. 3-jährige Tätigkeit können Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden.

Was gehört zur praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern?

  • Das Gebiet der Lohnsteuer mit der Kirchensteuer und den entsprechenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften
  • Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer
  • Einrichtung der Buchführung (Finanz- u. Lohnbuchführung)
  • Erstellen von Abschlüssen (Überschussrechnung, Bilanzierung)
  • Erstellen der USt-Voranmeldung
  • Die praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern muss vielmehr den Hauptinhalt (Schwerpunkt) der Berufstätigkeit des Bewerbers ausmachen.
  • Reine buchhalterische Tätigkeiten auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, wie z. B. Debitoren und Kreditorenbuchhaltungen, reichen dagegen nicht aus.

Nicht dazu zählen:

  • die laufende Finanz- und Lohnbuchführung
  • Lohnsteuervoranmeldungen

Zulassungsweg

  • Beratervertrag mit dem Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V.
  • Unterschrift der Beratungsstellenleiter-Erklärung mit Nachweis der Qualifikation (z. B. Zeugnisse, Gehilfenbriefe, Tätigkeitsnachweise usw.)
  • Weiterleitung der Beraterzulassung durch den Verein an die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde ist bei der Meldebehörde zu beantragen und weiterleiten zu lassen.
  • Zulassung von der OFD an den Verein (Kopie der Eintragung in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine geht von uns direkt an des Berater)

Und dann kann's auch schon losgehen!

Leistungen des Vereins an Sie

  • Anteilige Vergütung nach den jeweils gültigen Beitragsklassen
  • Anteilige Aufnahmegebühr
  • Bürokostenzuschuss pro Mitglied
  • Kostenlose Zurverfügungstellung der vereinseigenen Steuersoftware
  • Kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Leistungsorientierter Bonus pro Mitglied und Jahr
  • Kostenfreie Bereitstellung des vereinseigenen Briefpapiers und aller Vereinsformulare
  • Zuschüsse zum Werbematerial (Flyer, Visitenkarten ect.)
  • Übernahme bzw. Zuschüsse zu Werbeanzeigen
  • Kostenlose vereinseigene Beraterfachschulungen über steuerliche Neuerungen und Erläuterungen von Spezialthemen
  • Übernahme der Lehrgangsgebühren für eine Vielzahl von Schulungsangeboten
  • Kostenfreie jährliche Marketingschulung
  • Kostenfreie Computerschulung der vereinseigenen Steuersoftware
  • Rabattierung bei Einsatz verschiedener Steuerrechtsprogramme(z.B. Haufe SteuerOffice, SIS)
  • Bereitstellung eines repräsentativen Firmenschildes
  • Aufnahmemöglichkeit in unsere betriebliche Altersvorsorge
  • Kostenloser Spamschutz
  • Mitgliedschaft im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfeverein e.V. (NVL)
  • Mitgliedschaft im Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (ZVL)

Zusatzleistungen

  • Permanente Einkommensteuerhotline durch qualifizierte Fachberater bei steuerlichen Problemen.
  • Download der Beraterrundschreiben inkl. der neuesten Finanzgerichsrechtsprechung, BFH-Urteile, Erlasse, Verfügungen usw. über die Homepage des Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V.
  • Auch über Internet abrufbar in einer Steuerrechtsdatenbank.
  • Mitgliederrundschreiben über steuerliche Neuerungen, Computersonderschulungen, Internetschulungen, jährliche Sommerfeste, E-Mail Einrichtung unter der vereinseigenen Domain
  • sowie eine kostenlose Homepageeinrichtung.

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Übrigens ist unser Vorstandsmitglied Frau Erk gleichzeitig in den Vorständen des NVL Bundesverbandes sowie des Zertifizierungsverbandes (ZVL) vertreten und ermöglicht damit allen Beratern Zugang zu den aktuellsten finanzpolitischen und verbandspolitischen Bestrebungen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken, für einen so leitstungsstarken Verein tätig zu werden ?

Wenn ja, freuen wir uns über Ihre Kurzbewerbung!
(Die Kurzbewerbung können Sie sich hier auch im .pdf-Format downloaden und uns zufaxen.)

Wir geben Ihnen gerne weitere detaillierte Informationen, neben dem bereits aufgeführten Leistungsumfang unseres Vereins.

Setzen Sie sich einfach per Telefon, Fax oder E-Mail mit unserer Verwaltungsstelle in Verbindung, reichen Ihre aussagefähigen Bewerbung ein und fordern die Unterlagen an beim

Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V.

Verwaltungsstelle
Christophstrasse 4
D-34123 Kassel

Tel.: (0561) 707575
Fax :(0561) 7075775

Gerne vereinbaren wir für Sie auch einen persönlichen Termin mit unserem Vorstand oder laden Sie auf eine unserer Informationsveranstaltungen ein.

Vielen Dank!

 
PLZ