Warum Mitglied werden

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, ob die vom Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer abgeführte Lohnsteuer der tatsächlichen Steuerlast entspricht und erteilt einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid. Daneben sind weitere Einkünfte, wie z.B. die aus Rente und sonstigen Altersbezügen, Unterhaltsleistungen oder Vermietung und Verpachtung zu ermitteln und dem Finanzamt zu erklären.

Die Steuerlast wird dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie z.B. dem Familienstand, der Entfernung zum Arbeitsplatz, einem doppelten Haushalt, Reisekosten, weiteren Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, gezahlter Kirchensteuer u.ä.) oder außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen oder behinderungsbedingten Aufwendungen).

765014Je nach Ergebnis der Berechnung durch das Finanzamt kann es zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen bezüglich der Einkommensteuer kommen.

An diesem Punkt setzen wir an und helfen Ihnen, Einsparungspotentiale frühzeitig zu erkennen und zu nutzen – über persönliche Beratung, die Anfertigung Ihrer Steuererklärung, gegebenenfalls Einspruch beim Finanzamt und sogar bis hin zur Einreichung einer Finanzgerichtsklage.

Warum überhaupt eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht?

Statistische Auswertungen durch verschiedene namenhafte Institute, beispielsweise den Bundesrechnungshof oder die Stiftung Warentest, haben ergeben, dass die Mehrzahl der Steuerbescheide fehlerhaft ist – zu Ihrem Nachteil!

Eine ordentliche Steuererklärung beschert Ihnen durchnittlich zwischen 600 und 1000 Euro Steuererstattung – Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung zu Ihrem Vorteil aus!

 
PLZ