Was wir leisten

Als eingetragener Verein sind wir eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Unterhaltsempfängern.

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Bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V. unterstützten wir Sie gerne im Rahmen unserer Beratungsbefugnis i.S. des § 4 Nr.11 StBerG.

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt die Mitgliedschaft auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld) im Sinne des EStG und der sonstigen Zulagen (z. B. Altersvorsorgezulagen) und Prämien (Wohnungsbauprämien). Zusätzlich auch bei Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35 a Abs. 1 EStG.

Im Einzelnen gehören hierzu:

  • Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärungen
  • Beantragung von Freibeträgen im Rahmen des Lohnsteuerermässigungsverfahrens
  • Beratung und Antrag auf Eigenheimzulage inkl. Kinderzulage
  • Beantragung und Antrag auf Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999
  • Beratung und Antragstellung in Kindergeldsachen nach dem EStG
  • Stellen von Freistellungsanträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Riesterbonus
  • Errechnung der voraussichtlichen Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • Einlegen von Einsprüchen
  • kostenloser Rechtsschutz durch Vertretung vor den Finanzgerichten und Rechtshilfe vor dem Bundesfinanzhof (Kläger)
  • Steuerliche Vorausplanung
  • Schutz vor Beratungsfehlern mit gesetzlicher Vermögenshaftpflichtversicherung
  • Meldung an die Bundesknappschaft sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen bei haushaltnahen Beschäftigungsverhältnissen
  • Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen i.R. des § 35a EStG.
  • Prüfung der durch die Banken berechneten und einbehaltenen Abgeltungssteuer

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Selbstverständlich können auch Mitglieder, die erst während ihrer Mitgliedschaft arbeitslos geworden sind, weiterhin beraten werden. Daneben erhalten unsere Vereinsmitglieder kostenlos zusätzlich durch unsere örtlichen Beratungsstellen permanente Fachinformationen in Form der Mitgliederrundschreiben, um auch so den steuerlich interessierten Mitgliedern ein komplettes Dienstleistungspaket anbieten zu können. Für die Mitglieder auch elektronisch (über Internet oder per E-Mail) abrufbar.

Alle Leistungen des Vereins erhalten unsere Mitglieder kostenlos. Gezahlt wird lediglich ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der z. Z. zwischen 35,00 Euro und 290,00 Euro (inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) beträgt. Bemessungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages ist jeweils das Jahresbruttoeinkommen. Da unsere Beiträge in 12 Stufen gestaffelt sind, wird dem sozialen Gedanken voll Rechnung getragen.

 
PLZ