Wer Sie berät

Unsere Berater sind öffentlich zugelassen

Die Betreuung unserer Mitglieder erfolgt ausschließlich durch Beratungsstellenleiter und Beratungsstellenleiterinnen, die ihre Zulassung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde erhalten haben. Damit unterliegt das Dienstleistungsangebot der Lohnsteuerhilfevereine zum Schutz und im Interesse der beratenen Personen einer klaren gesetzlichen Regelung und der umfassenden Kontrolle durch die Finanzverwaltung.

Unsere Berater werden permanent steuerfachlich geschult

Neben den laufenden Schulungen über die aktuellste Steuerrechtsprechung, werden parallel fachspezifische Wochenend-Intensivkurse und Jahresendschulungen durchgeführt. Darüber hinaus verpflichtet sich jede/r Berater/in vertraglich, sein steuerliches Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Sie sind hochqualifiziert

Alle unsere Beratungsstellenleiter/innen haben die Möglichkeit, sich im fachlichen und organisatorischen Bereich nach DIN 77700 durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) zertifizieren zu lassen. Ziel dieser Prüfungen ist es, den Beratungsstellenleiter speziell in den Problembereichen der Arbeitnehmerbesteuerung, d.h. auf dem Beratungsbefugnisbereich der Lohnsteuerhilfevereine, ein Gütesiegel zukommen zu lassen.

zvl-geprueft

An viele unserer Beratungsstellenleiter konnte bereits das Gütesiegel "Zertifiziert nach DIN 77700" vergeben werden oder verfügen über einen "Fachkundennachweis / Teilzertifikat nach DIN 77700".

 

Machen auch Sie mit

Wenn Sie Interesse daran haben, unser starkes Team als Beratungsstellenleiter/in zu unterstützen, dann informieren Sie sich unter dem Menüpunkt "Berater werden".

 
PLZ