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Dienstwagen / Firmenwagen

Wenn Sie einen Dienst- oder Firmenwagen auch zu privaten Zwecken nutzen, sparen Sie sich zwar die Anschaffung und Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs, Sie müssen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil allerdings versteuern. Dazu können Sie entweder die 1-%-Methode nutzen oder ein Fahrtenbuch führen.

Bei der 1-%-Methode wird jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises des Dienstwagen in Arbeitslohn umgewandelt. Berechnungsgrundlage ist der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dazu kommt ein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Höhe von 0,03% des Bruttolistenpreises mal einfache Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pro Monat. Alternativ kann auch mit einer Tagespauschale gerechnet werden (0,02% des Bruttolistenpreises x einfache Entfernungskilometer x Anzahl gearbeitete Tage).

Bei der Fahrtenbuchmethode wird die private Nutzung exakt ermittelt und nur die dafür tatsächlich entstandenen Kosten sind als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Dazu bedarf es der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, in dem alle Fahrten genau, lückenlos und zeitnah aufgezeichnet werden. Ein elektronisches Fahrtenbuch erkennt das Finanzamt allerdings nur an, wenn eine nachträgliche Korrektur ausgeschlossen ist.

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