Fünftel-Regelung
Die sog. Fünftel-Regelung hat den Zweck, die Steuerbelastung bei Abfindungen des Arbeitgebers oder anderen Sonderzahlungen zu verringern. Zwar sorgen Abfindungen, Lohnnachzahlungen oder andere Entschädigungsleistungen für eine erfreuliche Zusatzeinnahme, sie können den Grenzsteuersatz allerdings ebenfalls erheblich erhöhen.
Die Fünftel-Regelung bringt in diesen Fällen eine geringe Erleichterung, indem die Steuerbelastung zunächst nur für ein Fünftel der Sonderbelastung ermittelt und das Ergebnis danach verfünffacht wird.
Stand: 01.02.2016