Härteausgleich
Bei geringen Neben- oder Zusatzeinkünften zusätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es durch den Härteausgleich Steuererleichterungen für Arbeitnehmer/innen, Beamt/innen und Pensionär/innen.
Solche Nebeneinkünfte – z.B. aus Vermietung und Verpachtung, freiberuflicher oder gewerblicher Nebentätigkeit oder Zinsen und anderen Kapitaleinkünften (sofern nicht abgeltend besteuert) – sind bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei. Im Rahmen des Härteausgleichs werden sie bei Nebeneinkünften zwischen 410 und 820 € außerdem nicht voll besteuert. Diese Grenzen gelten für Alleinstehende wie für Ehe- bzw, Lebenspartner in gleicher Höhe, d.h. sie verdoppeln sich bei gemeinsamer Veranlagung nicht.
Stand: 01.02.2016