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Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag begünstigt die Pensionen von Beamten und Werkspensionären. Er beträgt maximal 40%, höchstens aber 3.000 € der Pensionsbezüge und wird durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 bis 2040 Schrittweise auf 0 reduziert. Wer also früher pensioniert wurde, erhält einen höheren Versorgungsfreibetrag.

Zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag erhalten die berechtigten Pensionäre einen Zuschlag, der ebenfalls vom Jahr der Pensionierung abhängt, und eine Werbungskostenpauschale von 102 €, die für alle Rentner gilt.

 

Stand: 01.02.2016

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