Steuererleichterungen kurz vor Ende des Jahres beschlossen
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Damit wird das Kindergeld ab Januar 2025 um 5 € auf dann 255 € pro Kind angehoben und ab 2026 nochmals um 4 € auf 259 €.
Weiterhin enthält das Gesetz einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen. Insbesondere wurde der Grundfreibetrag für 2025 auf 12.096 € angehoben. Dieser steigt dann nochmals im Jahr 2026 auf 12.348 €. Durch die Anhebung können in den beiden Jahren nunmehr auch entsprechend höhere Beträge als Unterhaltsaufwendungen geltend gemacht werden.
Zusätzlich ist auch der Kinderfreibetrag auf 9.600 € im Jahr 2025 und auf 9.756 € im Jahr 2026 angehoben worden.
Schließlich wurde auch der Einkommensteuertarif angepasst um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen. Hierunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung zum Inflationsausgleich, direkt wieder „aufgefressen“ wird und es dann zusätzlich zu einer höheren Besteuerung kommt. Ohne die Progressionsanpassung hätte man - trotz gestiegenem Einkommen - ansonsten real weniger Geld zur Verfügung.
Weitere ursprünglich im Gesetz vorgesehene steuerliche Änderungen wie z. B. die Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren zum 1. Januar 2030 wurden nicht umgesetzt.