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Steuerbescheide für E-Auto-Förderung erforderlich

E-Autos an LadestationenDie neue E-Auto-Förderung bietet einen gestaffelten Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für den Kauf oder das Leasing von rein batterieelektrischen Fahrzeugen sowie bestimmten Plug-in-Hybriden.

Für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro (die Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um je 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern) ergibt sich zunächst eine Basisförderung von 3.000 Euro für reine E-Autos bzw. 1.500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride-Fahrzeuge. Zusätzlich wird eine Förderung von 1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro und weitere 1.000 Euro (insgesamt also 2.000 Euro) bei unter 45.000 Euro gewährt. Schließlich kommt dann noch ein Kinderbonus von 500 Euro pro Kind für maximal zwei Kinder unter 18 Jahren hinzu. Das Programm gilt für Neufahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die entsprechenden Anträge können dabei über ein Portal online gestellt werden.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist anhand der Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Erforderlich sind hierfür die beiden jeweils aktuellsten Einkommensteuerbescheide für jede zum Haushaltseinkommen beitragende Person, wobei die Steuerbescheide maximal drei Jahre alt sein dürfen. Liegt eine gemeinsame steuerliche Veranlagung vor, genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner. Erfolgt keine Zusammenveranlagung (z. B. bei einer Einzelveranlagung bzw. bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) ergibt sich das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus der Addition beider Einzeleinkommen. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Bescheiden der letzten vorliegenden Jahre.

Sollten bisher keine Steuererklärungen eingereicht worden sein bzw. keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestehen, muss dennoch für die vergangenen Jahre eine Steuererklärung nachträglich abgegeben werden, damit die E-Auto-Förderung in Anspruch genommen werden kann.