Reform der Riester-Rente beschlossen
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die bisherige Riester-Rente grundlegend umgestaltet, wobei die Grundstruktur der Förderung (Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug) erhalten bleibt. Nachdem der Bundesrat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zugestimmt hat, kann die Neuregelung am 1. Januar 2027 planmäßig in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 27. März 2026 beschlossen.
Ein zentraler Punkt ist dabei der Wegfall der Beitragsgarantie. Bisher mussten bei Riester-Produkten 100 % der eingezahlten Beiträge garantiert werden, was oft zu sehr defensiven und renditeschwachen Anlagen führte. Künftig sind auch reine Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie zulässig, was die Anlage in renditestärkere Aktien oder ETFs ermöglicht.
Weiterhin wird auch die Zulagengewährung umgestaltet. Künftig wird eine Grundzulage von 50 % der Beiträge bis 360 € und anschließend 25 % bis max. 1.800 € gewährt. Die maximale Grundzulage beläuft sich somit auf 540 € im Jahr. Sparer mit Kindern erhalten ab 2027 zusätzlich für Eigenbeiträge in Höhe von 300 € pro Jahr und Kind eine 100 %-Kinderzulage (300 €). Neben den Zulagen gibt es weiterhin eine steuerliche Förderung durch einen alternativen Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft auch künftig, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Zudem werden die Auszahlungsmöglichkeiten neu gestaltet.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen weiterführen oder in das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Ab 2027 werden jedoch keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen. Detaillierte Informationen und FAQs zu den Neuregelungen finden sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.