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Steuererklärungsfrist 2024 für beratene Fälle läuft Ende April ab

Symbolbild für Zeitdruck (hier für die Abgabe der 2024er Steuererklärung)Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die steuerlichen Abgabefristen in den letzten Jahren verlängert. Dies gilt nun letztmals in diesem Jahr für Steuererklärungen, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden. Die Einkommensteuererklärung für 2024 muss hier bis zum 30. April 2026 abgegeben werden. Ab dem nächsten Jahr gilt dann wieder die gesetzliche Regelfrist 28. Februar. Werden die Abgabefristen nicht eingehalten, sind grds. Verspätungszuschläge von 25 € pro Monat festzusetzen. Steuerlich nicht beratene Personen mussten ihre Steuererklärung für 2024 bereits am 31. Juli 2025 abgeben.

Eine gesetzliche Abgabeverpflichtung besteht insbesondere für Ehegatten mit der Steuerklassenkombination 3/5 oder bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bzw. zusätzlichen Einkünften von mehr als 410 € im Jahr. 

Die Frist für den Beginn der Verzinsung wurde ebenfalls um 2 Monate vom 1. April 2026 auf den 1. Juni 2026 verlängert. Ob die Steuererklärung dabei selbst erstellt wird oder durch einen steuerlichen Berater ist dabei ebenso unerheblich, wie das Ergebnis (Steuererstattung oder Steuernachzahlung).

Besteht keine Abgabeverpflichtung, so kann die Einkommensteuererklärung für 2024 noch bis zum 31. Dezember 2028 abgegeben werden.

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