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Frühzeitiges Abitur - Kindergeld auch bei längerer Übergangszeit zum Studium

Kindergeld-Antrag mit EuromünzenIn einigen Bundesländern, z. B. in Rheinland-Pfalz, wird das Abitur bereits im März abgelegt. Gleichwohl kann ein Studium häufig erst im Oktober oder eine Berufsausbildung erst im September begonnen werden. Fraglich ist dann, ob das Kindergeld auch in dieser Zwischenzeit weiter gewährt wird.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn die Übergangszeit zwischen Abitur und Studium oder Berufsausbildung nicht mehr als vier volle Kalendermonate beträgt (Übergangszeit). Die Übergangszeit ist dabei nicht taggenau zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate. Endet die Schulausbildung mit dem Abitur im März, muss der nächste Ausbildungsabschnitt grds. spätestens im August beginnen. Diese Viermonatsfrist wäre aber überschritten, würde die Ausbildung erst im September begonnen bzw. ein Studium sogar erst im Oktober.

Ist die Übergangszeit länger als vier Monate, greift aber zum Glück häufig eine andere Regelung für den Kindergeldanspruch. So wird ein Kind ebenfalls berücksichtigt, wenn es "eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann" (Wartezeit). Diese Bedingung ist erfüllt, wenn sich das Kind nach dem Abitur um einen Studien- oder Ausbildungsplatz bewirbt oder bereits eine Zusage zu einem späteren Termin hat.

Es ist daher darauf zu achten, dass sich das Kind frühzeitig um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht. Dann nämlich wird durchgängig Kindergeld gezahlt und zwar auch, wenn die Unterbrechung mehr als vier Monate beträgt bzw. das Kind während der Wartezeit z.B. eine längere Reise unternimmt.

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