Keyvisual Karriere
mit dem lhf nie den
anschluss verpassen.

Neue Minijob-Grenze ab 2026

Geldbörse mit Euro-ScheinenDie Verdienstobergrenze für eine geringfügige Beschäftigung („Minijob-Grenze“ bzw. „Geringfügigkeitsgrenze“) wurde ab 2026 aufgrund der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 €/Stunde auf 603 € angehoben. Soll also ab 2026 weiterhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt werden, muss der Lohn auf mindestens 603,01 € monatlich steigen, sonst rutscht das Beschäftigungsverhältnis in die Geringfügigkeit.

Der Übergangsbereich für die Sozialversicherung bei sogenannten Midijobs verschiebt sind dementsprechend. Midijobber sind Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 603,01 € bis 2.000 €. Diese Verdienstspanne fällt in den sogenannten Übergangsbereich, in dem die Beitragsbelastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer über aufwendige Formeln ermittelt werden. Der Arbeitnehmeranteil steigt hier langsam auf den Regelbeitrag für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen an. Der Arbeitgeber muss im Gegenzug im Übergangsbereich höhere Beiträge leisten.

Beratersuche

Über 250 Berater bundesweit sind für Sie da.

Steuer Newsletter

Unser Newsletter bietet Ihnen regelmäßig zusätzliche wertvolle Tipps.