Steuerbescheide ergehen ab 2026 grundsätzlich nur noch digital
Bereits im Herbst 2024 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Bekanntgabe von Steuerbescheiden grundsätzlich neu geregelt wurde. Bisher ergehen Steuerbescheide in der Regel in Papierform. Dies wird sich ändern. Ab 2026 sollen Steuerbescheide nämlich grundsätzlich durch Bereitstellung zum Datenabruf bekanntgegeben werden. Dies gilt für alle Fälle, in denen die Steuererklärung elektronisch (z.B. mittels ELSTER) übermittelt wird. Diese Form der Bekanntgabe war bisher auch schon möglich, hierzu musste allerdings ausdrücklich eine Einwilligung erfolgen. Nunmehr wird diese Form auch ohne Einwilligung zum Regelfall. Der Steuerbescheid wird dabei allerdings nicht elektronisch übersandt. Die Steuerpflichtigen erhalten lediglich eine Benachrichtigung, dass sie den Steuerbescheid abrufen können. Ein zum Abruf bereitgestellter elektronischer Bescheid gilt dann am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben. Damit beginnt auch die Einspruchsfrist.
Auch wenn die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden künftig der Regelfall sein soll, bleibt die Papierform dennoch weiterhin möglich. Es besteht nämlich die Möglichkeit der elektronischen Bekanntgabe zu widersprechen und eine einmalige oder dauerhafte Zusendung von Bescheiden per Post zu verlangen. Der Antrag ist dabei formlos und ohne Begründung möglich. Er gilt allerdings nur für die Zukunft.