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Änderung trotz Fehler des Finanzamts

Einspruch Taste auf einer TastaturSeit einigen Jahren müssen immer mehr Dritte steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Hierzu zählen z. B. der Arbeitgeber (Lohndaten), die Rentenversicherung (Rentenzahlungen) aber auch die Krankenkassen (Krankengeld und Krankenversicherungsbeiträge) sowie die Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld) und viele weitere.

Ab 2017 hat der Gesetzgeber in § 175b der Abgabenordnung geregelt, dass ein Steuerbescheid immer dann geändert werden kann, wenn die elektronischen Daten von den im Steuerbescheid angesetzten Werten abweichen. Der Grund für die Abweichung ist dabei grds. unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob zutreffende Werte erklärt wurden, die elektronischen Daten bereits vorlagen oder später erst übermittelt werden bzw. Dritte die Daten später korrigieren. In allen Fällen kann der Steuerbescheid jederzeit geändert und somit an die korrekten elektronischen Daten angepasst werden.

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 14. August 2023 (Az. 8 K 294/23 E) nochmals ausdrücklich festgestellt, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre. In dem Urteilsfall kürzte das Finanzamt versehentlich den Bruttoarbeitslohn um eine erhaltene Abfindung, obwohl diesbezüglich sogar ausdrücklich ein Prüfhinweis ausgegeben wurde. Trotzdem war nach Ansicht der Richter eine spätere Änderung möglich, da es für die Anwendbarkeit des § 175b AO nicht darauf ankommt, ob eine Verletzung der Mitwirkungspflichten seitens des Steuerpflichtigen oder der Ermittlungspflichten durch die Finanzbehörde vorliegt. Die Änderungsvorschrift soll eine umfassende Korrekturmöglichkeit unabhängig von der Fehlerquelle ermöglichen.

Gegen das Urteil wurde Revision erhoben, die beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 20/23 anhängig ist.   

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