Keyvisual Karriere
mit dem lhf nie den
anschluss verpassen.

Neuregelung der Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2023

Arbeitszimmer mit Schreibtisch vorne und Regalschrank im HintergrundEin Abzug ist ab 2023 nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Hierbei können dann wahlweise die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale in Höhe von 1.260 € abgezogen werden. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag von 1.260 € um ein Zwölftel.

Ist ein Vollabzug nicht möglich, kann (nur) eine Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale) geltend gemacht werden. Diese beträgt 6 € am Tag, max. 1.260 € im Kalenderjahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen). Ein Arbeitszimmer muss hierbei nicht vorliegen, es genügt z.B. auch eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer. Ausgeschlossen sind allerdings Tage, an denen die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt, es sei denn, dem Arbeitnehmer steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung (z.B. Lehrer). Der Abzug der Tagespauschale ist auch an Tagen mit Auswärtstätigkeit möglich, wenn die Tätigkeit am Arbeitstag überwiegend (> 50%) von zu Hause aus ausgeübt wird.

In seinem Schreiben vom 15. August 2023 hat sich das Bundesfinanzministerium nun zu verschiedenen Zweifelsfragen geäußert. So zählen z. B. Fahrzeiten bei einer Dienstreise auch zu den schädlichen Zeiten für die Tagespauschale. Ein Abzug an Tagen mit Dienstreisen ist daher nur möglich, wenn die Tätigkeit zu Hause die Abwesenheitszeit überwiegt. Umgekehrt wurde aber auch festgeschrieben, dass Lehrer zum Abzug der Tagespauschale nicht zeitlich überwiegend zu Hause tätig sein müssen. Es reicht also aus, dass eine berufliche Tätigkeit verrichtet wird (z.B. Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur von Arbeiten), auch wenn diese zeitlich geringfügig ist.

Beratersuche

Über 250 Berater bundesweit sind für Sie da.

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf und klären gerne alle Fragen mit Ihnen zusammen.

Unsere Servicenummer

0561 - 70 75 75