Keyvisual Karriere
mit dem lhf nie den
anschluss verpassen.

Steuer-Verzinsung ist verfassungswidrig

Richter-Hammer und GesetzestexteSoweit Steuerbeträge nicht innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Jahres gezahlt werden, fallen für jeden weiteren vollen Monat zusätzlich 0,5% Zinsen (6% pro Jahr) an. Dies gilt z.B. in den Fällen, in denen die Einkommensteuererklärung spät eingereicht wird aber auch, wenn das Finanzamt sehr viel Zeit für die Bearbeitung benötigt oder der Steuerbescheid später nochmals geändert wird. Der Grund für die Verzögerung bzw. die Frage des Verschuldens sind insoweit völlig unerheblich. Vermeiden lässt sich eine entsprechende Zinsfestsetzung nur durch eine freiwillige Vorabzahlung vor Ergehen des Steuerbescheides.

Positiv ist allerdings, dass der Fiskus auch Steuererstattungen nach den gleichen Regelungen verzinst. Damit dürfte die „Finanzamts-Bank“ aktuell wohl noch die attraktivste Kapitalanlage in Deutschland bieten. Kleiner Wermutstropfen ist allerdings, dass diese Zinsen im Jahr der Zahlung als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25% besteuern werden, wobei dies sicher angesichts der super Rendite zu verkraften ist.        

Bereits seit vielen Jahren war immer wieder daran gezweifelt worden, ob aufgrund des immer weiter sinkenden Zinsniveaus, der unverändert geltende Satz von 6% pro Jahr noch verfassungsgemäß ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr am 8. Juli 2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) entschieden, dass der Zinssatz ab 2014 verfassungswidrig ist. Allerdings ist dieser noch bis einschließlich 2018 - trotz Verfassungswidrigkeit - anzuwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber nun bis zum 31. Juli 2022 eine gesetzliche Neuregelung finden. 

Da seit Mai 2019 die Zinsbescheide vorläufig ergangen sind, wird es hier zu einer nachträglichen Korrektur kommen. Da allerdings alle Zinsbescheide vorläufig ergangen sind, werden wohl auch Festsetzungen von Erstattungszinsen zu Ungunsten geändert und bereits ausgezahlte Beträge zurückgefordert.

Die weitere Entwicklung bleibt spannend.

Beratersuche

Über 250 Berater bundesweit sind für Sie da.

FAQ - Schnelle Antworten

Unsere schnellen Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Steuer Newsletter

Unser Newsletter bietet Ihnen regelmäßig zusätzliche wertvolle Tipps.