Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 27. Februar 2023 nun verschiedene steuerliche Regelungen bzw. Vereinfachungen geschaffen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Hiernach genügt z.B. als Spendennachweis bei Einzahlungen auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking).
Weiterhin ist auch eine Spende des Arbeitslohns möglich. Insoweit wird dann keine Lohnsteuer einbehalten. Die steuerfrei belassenen Lohnteile dürfen dann allerdings nicht nochmals im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Spende geltend gemacht werden.