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Kein Kindergeld für Kinder, die am ersten Tag des Monats geboren wurden

Kindergeld Formular und EuromünzenOhne besondere Berücksichtigungstatbestände wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus gelten – je nach Berücksichtigungsgrund – verschiedene Altersgrenzen. So werden z. B. arbeitssuchende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder absolviert es ein Studium, gilt als Altersgrenze die Vollendung des 25. Lebensjahres.

Unproblematisch ist es, wenn der Berücksichtigungsgrund im Laufe des Monats entfällt, da die Voraussetzungen lediglich an einem Tag vorliegen müssen, damit für den betreffenden Monat Kindergeld gezahlt wird. Insofern ist es auch unproblematisch, wenn das Kind im Laufe des Monats die maßgebende Altersgrenze überschreitet, da auch hier für diesen Monat der volle Kindergeldanspruch besteht.

Schlecht sieht es dagegen aus, wenn das Kind am ersten Tag des jeweiligen Monats geboren ist. In diesen Fällen vollendet das Kind nämlich sein entsprechendes Lebensjahr (18., 21. oder 25. Lebensjahr) bereits mit Ablauf des letzten Tages des Vormonats. Für den Geburtsmonat besteht dann kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Aufgrund der gesetzlichen Fristberechnung erhalten die Eltern somit tatsächlich einen Monat weniger Kindergeld gegenüber jenen Eltern, deren Kinder am 2. bis 31. eines Monats geboren sind.

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