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Steuerklasse für das Jahr 2016 richtig wählen

Durch eine richtige Wahl der Steuerklassen-kombination lassen sich unnötig hohe Nachzahlungen oder Erstattungen nach Ablauf des Jahres vermeiden. Dies kann für Ehegatten oder Lebenspartner bedeuten, dass sie bereits während des Jahres 2016 mehr Geld zur Verfügung haben.

Gerade wenn sich die Einkommensverhältnisse gegenüber denen des Jahres 2015 verändern werden, kann es sinnvoll sein, für das Jahr 2016 eine andere Steuerklassenkombination zu wählen.

Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehegatten oder Lebenspartner wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften bietet sich die Steuerklassenkombination III / V an. Möchten die Ehegatten oder Lebenspartner erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann auch das sogenannte Faktorverfahren gewählt werden. Weitere Entscheidungshilfe bietet das vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte „Merkblatt zur Lohnsteuerklassenwahl 2016". Es ist auf der Homepage „www.bundesfinanzministerium.de" unter dem Suchbegriff „Steuerklassenwahl" abrufbar. Die im Merkblatt berechneten Tabellenwerte zeigen Arbeitnehmer-Paaren, welche Steuerklassenkombination für sie optimal ist.

Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Auswirkungen können sich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Eltern-geld und Mutterschaftsgeld oder die im Rahmen von Altersteilzeit gezahlten Bezüge ergeben. Es ist daher wichtig, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen auch über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu informieren.

© Bild - eccolo - 123rf.com

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