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Häusliches Arbeitszimmer kann trotz Pool-Arbeitsplatz abzugsfähig sein 

ArbeitszimmerIn der heutigen Arbeitswelt stehen häufig nicht mehr für alle Arbeitnehmer eigene Schreibtische zur Verfügung. Gerade, wenn die Arbeitnehmer z. B. aufgrund von Außendiensttätigkeit nur hin und wieder einen Schreibtisch im Betrieb benötigen, gehen viele Unternehmen dazu über, mehreren Arbeitnehmern Büroarbeitsplätze zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen (Pool-Arbeitsplätze). Die Betriebe können so Raumkosten sparen, da nicht so viel Bürofläche benötigt wird. Häufig wird diese Form der Arbeitsplätze auch mit häuslichen Arbeitszimmern kombiniert.

Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmer in diesen Fällen die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen können. Ein entsprechender Abzug ist nach der maßgebenden gesetzlichen Vorschrift (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Einkommensteuergesetz) möglich, wenn „für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“.

Für den Fall der Pool-Arbeitsplätze hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16. September 2015 (Az. IX R 19/14) nun entschieden, dass ein „anderer Arbeitsplatz“ zwar grundsätzlich jeder Arbeitsplatz ist, sofern er zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist, also auch ein Pool-Arbeitsplatz. Allerdings müssen vom Arbeitgeber genügend Pool-Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, damit der Arbeitnehmer tatsächlich auch die gesamte anfallende Bürotätigkeit beim Arbeitgeber erledigen kann. Ist dies nicht gewährleistet und der Arbeitnehmer somit auf sein häusliches Arbeitszimmer angewiesen, ist ein Abzug bis zum jährlichen Höchstbetrag von 1.250 Euro möglich.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat hierzu in seinem Urteil vom 23. April 2013 (Az. 10 K 822/12 E) ausgeführt, dass „der Steuerpflichtige nicht darauf verwiesen werden kann, zu verschiedenen Tageszeiten auf der Suche nach einem freien Schreibtisch sein Glück zu versuchen oder morgens mit anderen Kollegen einen Wettstreit um den letzten freien Arbeitsplatz auszutragen“.

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