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 Steueränderungen für 2016 für Familien

Folgende Steueränderungen in 2016 sind gerade für Familien wichtig:

  • Das Kindergeld ist ab Jahresbeginn um monatlich 2 Euro pro Kind erhöht worden, nachdem bereits 2015 eine Anhebung um 4 Euro erfolgt ist. Es beträgt nun für das erste und zweite Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat.
  • Ab 2016 wird Kindergeld grundsätzlich nur noch dann gezahlt, wenn die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben wird. Hierdurch sollen Doppelzahlungen vermieden werden.
  • Der Kinderfreibetrag steigt ab 2016 für jeden Elternteil um 48 Euro auf 2.304 Euro jährlich. Die übrigen Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleiben mit 1.320 Euro pro Elternteil unverändert. Insgesamt erhalten die Eltern gemeinsam jährliche Freibeträge in Höhe von 7.248 Euro pro Kind. Im Rahmen der Einkommensteuerberechnung kommen diese Freibeträge allerdings nur dann zur Anwendung, wenn die Steuerentlastung höher als das gezahlte Kindergeld ist. Dies ist in der Regel erst bei höheren Einkommen der Fall.
  • Der Grundfreibetrag (steuerliches Existenzminimum) steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bei Ehegatten gilt demnach der doppelte Jahresfreibetrag von 17.304 Euro. Zusätzlich tritt eine Entlastung durch die Verschiebung des Tarifverlaufs ein.
  • Unterhaltszahlungen an Familienangehörige können ab 2016 bis zum neuen Höchstbetrag von 8.652 Euro geltend gemacht werden.
  • Der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten beträgt unverändert 13.805 Euro. Neu ist allerdings, dass auch hier ab 2016 die steuerliche Identifikationsnummer anzugeben ist.
  • Freistellungsaufträge sind ab Januar 2016 ebenfalls nur noch gültig, wenn der Bank die steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt wird.
  • Steuerfreibeträge beim Lohnsteuerabzug können ab 2016 auf Antrag für zwei Jahre berücksichtigt werden. Eine jährliche Antragstellung ist hier nicht mehr erforderlich.

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