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Besteuerungsverfahren wird modernisiert

Gesetzesbeschluss BesteuerungsverfahrenDer Bundestag hat am 12. Mai 2016 das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ beschlossen. Es handelt sich hierbei um die größte Reform des Verfahrensrechts seit 1977. Das Steuer- und Abgabenrecht wird dabei insbesondere an das digitale Zeitalter angepasst.

Künftig wird in vielen Fällen eine vollmaschinelle Bearbeitung von Steuererklärungen angestrebt, die eine personelle Prüfung nur noch in ausgewählten Fällen und dann auch nur noch punktuell erforderlich macht. Bei der vollautomatischen Bearbeitung von Steuererklärungen setzt die Finanzverwaltung darauf, dass immer mehr Daten elektronisch von Dritten gemeldet werden. Es geht dabei vor allem um Löhne, Versicherungsbeiträge, Renten oder Sozialleistungen, die von Arbeitgebern, Versicherern und anderer Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Da Bürger oder ihre steuerlichen Berater zukünftig diese Daten gar nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen müssen, ist hier aber eine genaue Prüfung erforderlich, damit es nicht durch falsche bzw. nicht übermittelte Daten zu fehlerhaften Steuerbescheiden kommt.

Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden.

Schließlich werden auch noch die gesetzlichen Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert. Die bisherige Frist zum 31. Mai wird um 2 Monate auf Ende Juli verlängert. Ebenfalls wird die Frist für steuerlich beratene Personen generell vom 31. Dezember auf Ende Februar des Zweitfolgejahres verlängert. Diese Fristverlängerung geht allerdings auch mit einer Verschärfung der Regelungen zu Verspätungszuschlägen einher.

Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar noch zustimmen. Änderungen sind hier allerdings nicht mehr zu erwarten.

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