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Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen kann zur Steuerersparnis führen

Steuererklärung richtig ausfüllenSeit einer gesetzlichen Neuregelung ab 2010 sind die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (einschließlich Beiträge zur Pflegepflichtversicherung) in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Soweit die entsprechenden Beiträge bereits über dem Betrag von 1.900 Euro (bei Ehegatten 3.800 Euro) liegen, bleibt für weitere Versicherungsbeiträge (z.B. für Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) leider kein Raum mehr.

Das lässt sich vermeiden, indem die Krankenversicherungsbeiträge für zwei Jahre zusammengeballt in einem Jahr geleistet werden. Gerade bei einer privaten Krankenversicherung ist dies in der Regel bei entsprechender Rückfrage möglich. Der Trick hierbei ist, dass in dem Jahr der Zusammenballung die Beiträge unbegrenzt abzugsfähig sind (es dürfen allerdings max. die 2,5 fachen Jahresbeiträge gezahlt werden). In dem anderen Jahr steht damit der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bei Ehegatten 3.800 Euro) für andere Versicherungsbeiträge zur Verfügung. Hierdurch ergibt sich zusammengerechnet schnell eine zusätzliche Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro. Voraussetzung ist natürlich, dass genügend weitere Versicherungsbeiträge anfallen. Aber auch hier kann durch eine Zusammenballung von mehreren Beiträgen (z.B. Lebensversicherungsbeiträge oder Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung) gezielt eine Steuerung erfolgen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgen. Innerhalb eines 10-Tages-Zeitraums vor und nach dem 31.12. erfolgt nämlich eine wirtschaftliche Zuordnung. Liegen die Zahlungen jedoch außerhalb dieses Zeitraums, werden sie dem Jahr zugeordnet, in dem sie geleistet wurden.

Wenn Sie das Modell der Zusammenballung noch in diesem Jahr nutzen möchten (durch Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge für 2017), sollten Sie zeitnah Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen.

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