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Fahrradleasing über den Arbeitgeber kann sich lohnen

Fahrradfahrer auf dem Weg zur ArbeitSeit einiger Zeit bieten immer mehr Unternehmen ihren Arbeitnehmern Fahrräder zur privaten Nutzung an. Neben der Gesundheitsförderung kann sich hierdurch auch eine Steuerersparnis ergeben, selbst wenn der Arbeitgeber die Leasingraten im Rahmen einer Gehaltsumwandlung in voller Höhe vom Bruttolohn abzieht. Grund hierfür ist die Erfassung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung des Fahrrads zur privaten Nutzung.

Der Arbeitgeber schließt in diesen Fällen einen Leasingvertrag über das Fahrrad mit einer festen Laufzeit (zumeist 36 Monate) ab. Anschließend überlässt er dem Arbeitnehmer das Fahrrad, wobei die private Nutzung ausdrücklich zugelassen wird. Das Gehalt wird für die Dauer der Nutzungsüberlassung um den festgelegten Betrag reduziert (oftmals in Höhe der Leasingrate). Für diesen Betrag fallen dann keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Allerdings muss für die Privatnutzung ein monatlicher geldwerter Vorteil in Höhe von 1% der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich Umsatzsteuer angesetzt werden. Dieser Betrag ist regelmäßig aber geringer als die Leasingrate. In Höhe der Differenz werden also im Ergebnis Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gespart.

Aufgrund der Einsparmöglichkeiten bieten derzeit verschiedene Anbieter entsprechende Modelle an.

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