Musterverfahren zum Abzug der Kosten einer Straßensanierung bzw. Erschließung

Bagger bei der StraßensanierungDerzeit ist streitig, ob auch die Kosten einer Straßensanierung bzw. Erschließung als Handwerkerleistungen (abzugsfähig sind hier 20% der Lohnkosten bis max. 1.200 Euro jährlich) steuerlich berücksichtigt werden können. Fraglich ist hier insbesondere, ob auch die Straße noch „zum Haushalt“ gehört und ob ggf. auch eine Schätzung der Arbeitskosten möglich ist. Das Finanzamt lehnt einen Abzug bisher ab, da Maßnahmen der öffentlichen Hand generell nicht zum Abzug zugelassen werden.

Das Finanzgericht Nürnberg hatte die Kosten für eine Straßensanierung hingegen bereits 2015 anerkannt (Urteil vom 24. Juni 2015, Az. 7 K 1356/14). Eine endgültige Klärung durch den Bundesfinanzhof ist aber bisher leider noch nicht erfolgt.

Nunmehr hatte sich auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit einem solchen Fall zu beschäftigen und entschied in erster Instanz zu Gunsten des Finanzamts und lehnten einen Abzug der Kosten ab (Urteil vom 25. Oktober 2017, Az. 3 K 3130/17). Den Richtern fehlte hier insbesondere der räumliche Zusammenhang zum Haushalt. Dieser sei aber Voraussetzung für den Handwerkerbonus, so das Gericht. Zur abschließenden Klärung ließ das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu, die dort unter dem Aktenzeichen VI R 50/17 anhängig ist.

Betroffene Steuerpflichtige können sich auf dieses Verfahren berufen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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