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Papierlose Steuererklärung ab VZ 2017

Steuererklärung ausfüllenAuf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es unter dem Titel „Das ändert sich 2017 bei der Steuer": Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt.

Diese Änderung gilt jedoch erst für die Steuererklärung 2017 - nicht für den Veranlagungszeitraum 2016, der in diesem Jahr fällig wird. Für 2016 müssen weiterhin folgende Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden:

  • Zuwendungsnachweise wie z.B. Spendenbescheinigungen
  • Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer
  • Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht
  • Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern
  • Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen
  • Nachweise der „Unterhaltsbedürftigkeit“

Weitere Belege sind dagegen gemäß dem Elster-Merkblatt zur elektronischen Steuererklärung bereits seit längerem nicht mehr vorzulegen.

Die Praxis der Finanzämter sieht jedoch vielfach anders aus. Kleinliche Anforderungen sind keine Seltenheit. Zudem ist die Anforderungspraxis von Finanzamt zu Finanzamt, ja sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, sehr unterschiedlich und steht teilweise in deutlichem Widerspruch zur Außendarstellung der Finanzverwaltung. Dass bei höheren Beträgen häufig Belege angefordert werden, ist noch verständlich. Weniger gut nachvollziehbar ist jedoch, wenn bei Dauersachverhalten jedes Jahr erneut die gleichen Belege angefordert werden, beispielsweise beim Arbeitszimmer oder Mietverträgen.

Recht häufig werden auch Aufwendungen wegen fehlender Belege einfach gestrichen, ohne dass diese angefordert wurden. Wenn es sich hierbei nicht um einen der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Belege wie beispielsweise Spendenbescheinigungen handelt, widerspricht diese Verfahrensweise dem amtlichen Untersuchungsgrundsatz der Finanzämter.

Es ist daher aus praktikabilitätsgründen sinnvoll, weiterhin Belege mitzuschicken, die erfahrungsgemäß ohnehin angefordert werden. Bei der Auswahl hilft Ihnen gerne Ihr Berater.

Das sogenannte Risikomanagementsystem (RMS) ist ein System, das automatisch Fälle aus der vollautomatischen Fallbearbeitung aussteuert und dem Sachbearbeiter zur intensiveren Prüfung vorlegt. Dies geschieht regelmäßig, wenn Angaben in sich nicht schlüssig erscheinen. Darüber hinaus erfolgt bei einer bestimmten Anzahl von Fällen nach Zufallsauswahl oder Turnusprüfung eine sogenannte „Intensivprüfung“.

Aufgrund solcher Prüfhinweise werden die Steuererklärungen von den Sachbearbeitern geprüft und es kommt nicht selten zu Beleganforderungen des Finanzamtes.

Quelle: Pressemeldungen BVL, Nr. 4/2017 / 6. März 2017

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