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Kostenübernahme für den Firmenwagen kann steuermindernd berücksichtigt werden

Firmenwagen AutoImmer mehr Arbeitnehmer erhalten als Gehaltsbestandteil einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen dürfen. Der sich hieraus ergebende Vorteil stellt steuerlich Arbeitslohn dar, für den somit Lohnsteuer aber auch Sozialabgaben zu entrichten sind. Regelmäßig wird der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1%-Regelung erfasst. Hiernach müssen monatlich 1% des Bruttolistenpreises (nicht des tatsächlichen Kaufpreises) versteuert werden. Zusätzlich ist noch ein weiterer geldwerter Vorteil für die Fahrten zur Arbeit zu erfassen. Soweit der Arbeitnehmer das ganze Jahr hindurch ein Fahrtenbuch führt, kann der geldwerte Vorteil aber auch am Ende des Jahres aufgrund des tatsächlichen Kostenanteils gemindert werden.

Zahlt der Arbeitnehmer für den Dienstwagen ein festes Entgelt (z.B. 200 Euro pro Monat), wird dieser Betrag vom geldwerten Vorteil abgezogen.

Anders sah dies das Finanzamt bisher für konkret übernommene Kosten (z.B. die Benzinrechnungen). Diese Zahlungen wurden bisher nicht berücksichtigt und konnten allenfalls bei der Fahrtenbuchmethode von den Pkw-Kosten abgezogen werden.

Dies hat der Bundesfinanzhof zwischenzeitlich geändert. Nach einem Urteil vom 30. November 2016 (Az.: VI R 2/15) können nämlich auch individuelle Kosten mindernd berücksichtigt werden. Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer sämtliche Kraftstoffkosten von rd. 5.600 Euro getragen. Diese sind – so der Bundesfinanzhof in seiner Urteilsbegründung – vom geldwerten Vorteil von 6.300 Euro abzuziehen, sodass letztlich nur 700 Euro versteuert werden mussten. Die Entscheidung ist zutreffend, da nicht ersichtlich war, weshalb die Übernahme individueller Kosten anders als die Übernahme pauschaler Kosten behandelt werden sollte.

Die Finanzverwaltung hat die für die Arbeitnehmer günstigere Rechtsprechung nun übernommen (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. September 2017).

Soweit für die Vorjahre noch Fälle offen sind, ist die neue Regelung auch hier noch anzuwenden.

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