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Aufgrund der Rentenerhöhung müssen künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben

Rentnerehepaar im HerbstAufgrund der beschlossenen Rentenerhöhung werden ab dem 1. Juli 2016 die Renten in den alten Ländern um 4,25 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 5,95 Prozent steigen. Dies ist der höchste Rentenanstieg seit 23 Jahren.

Diese sicherlich erfreuliche Entwicklung hat aber auch eine steuerliche Kehrseite. Die Besteuerung von Renten richtet sich in der Regel nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, hat lebenslang grundsätzlich lediglich die Hälfte seiner Rente zu besteuern. Dieser sogenannte Besteuerungsanteil steigt allerdings für Neurentner von Jahr zu Jahr an, sodass Senioren, die in diesem Jahr in Rente gehen, bereits 72 Prozent ihrer Rente der Steuer zu unterwerfen haben. Hiervon abweichend werden Rentenerhöhungen allerdings stets in vollem Umfang besteuert.

Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums aus dem Dezember 2015 werden für 2016 circa 128.000 Senioren wegen der Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Allein durch die Rentenerhöhung wird für das Jahr 2017 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 720 Millionen Euro gerechnet.

Übersteigt der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2016 den Grundfreibetrag von 8.632 Euro, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Ob dann allerdings tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist, hängt auch davon ab, ob steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen (Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten etc.) angefallen sind, die bei der Steuerberechnung in Abzug gebracht werden können. Daher ist eine pauschale Aussage zur Steuerbelastung nicht möglich. Es ist vielmehr immer eine individuelle Einzelberechnung erforderlich.

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