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Aufgrund der Rentenerhöhung müssen künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben

Steuerpflichtige RentnerAufgrund der beschlossenen Rentenerhöhung werden ab dem 1. Juli 2017 die Renten in den alten Ländern um 1,9 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 3,6 Prozent steigen.

Diese sicherlich erfreuliche Entwicklung hat aber auch eine steuerliche Kehrseite. Die Besteuerung von Renten richtet sich in der Regel nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, hat lebenslang grundsätzlich lediglich die Hälfte seiner Rente zu besteuern. Dieser sogenannte Besteuerungsanteil steigt allerdings für Neurentner von Jahr zu Jahr an, sodass Senioren, die in diesem Jahr in Rente gehen, bereits 74 Prozent ihrer Rente der Steuer zu unterwerfen haben. Hiervon abweichend werden Rentenerhöhungen allerdings bei allen Rentnern stets in vollem Umfang besteuert.

Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums werden aufgrund der Rentenerhöhung für 2017 ca. 40.000 Senioren erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Im nächsten Jahr 2018 kommen weitere 80.000 Rentner hinzu. Allein durch die Rentenerhöhung wird für das Jahr 2017 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 205 Millionen Euro gerechnet. Für 2018 steigen diese dann nochmals um 420 Millionen Euro.

Übersteigt der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2017 den Grundfreibetrag von 8.820 Euro, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Ob dann allerdings tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist, hängt auch davon ab, ob steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen (Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten etc.) angefallen sind, die bei der Steuerberechnung in Abzug gebracht werden können. Daher ist eine pauschale Aussage zur Steuerbelastung nicht möglich. Es ist vielmehr immer eine individuelle Einzelberechnung erforderlich.

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