Steuern Sie Neuen
Aufgaben entgegen.

Ihre Fragen, unsere Antworten - Karriere

Für viele Bewerber wirft unser Angebot viele Fragen auf. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich schnell über die wesentlichen Themen zu informieren.

Bei mir fehlen anrechenbare steuerfachliche Zeiten:  Kann ich trotzdem als Berater tätig werden?

Wenn Sie grundsätzlich über eine steuerliche Berufsausbildung verfügen oder einen gleichwertigen kaufmännischen Berufsabschluss besitzen, gibt es evtl. die Möglichkeit dass unter Leitung eines bereits tätigen Beratungsstellenleiters des LHF eine zweite Beratungsstelle eröffnet wird. Sie würden dort als Mitarbeiter in der Mitgliederbetreuung arbeiten können. Da Ihre Mitarbeit der Aufsichtsbehörde gegenüber gemeldet ist, können Sie während dieser Zeit die fehlende anrechenbare Praxiszeit sammeln, um später selbst als Leiter der Beratungsstelle eingetragen zu werden.

Wer stellt den Kontakt zu dem Leiter einer Betreuungsstelle her?

Die Verwaltungsstelle des LHF setzt sich mit dem Beratungsstellenleiter in Verbindung und bereitet alle notwendigen Vertragsunterlagen und Anmeldungen vor.

Wie sieht die Vergütung als Mitarbeiter in einer Betreuungsstelle aus?

Ähnlich wie der Leiter der Beratungsstelle erhalten auch die freien Mitarbeiter eine Vergütung auf Basis des allgemeinen vertraglichen Beraterhonorars entsprechend der bearbeiteten und abgerechneten Steuerfälle.
Genaueres hierzu wird in einem Zusatzvertrag geregelt, der Ihnen auf Anfrage durch uns übermittelt wird.

Kann die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden?

Das hängt maßgeblich davon ab, wie groß die Beratungsstelle ist, in der Sie arbeiten. Gibt es bereits einen vorhandenen Mitgliederstamm, der z. B. durch einen Beraterwechsel (i. d. Regel altersbedingtes Ausscheiden) weiter zu betreuen ist, oder handelt es sich um eine Neueröffnung, bei dem es neue Mitglieder erst aufzubauen gilt.
Bei einer Neueröffnung starten Sie in der Regel nebenberuflich. Je nach Ihrer Karriereausrichtung und Ihrem persönlichen Engagement kann daraus aber auch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne durch verschiedene Marketinginstrumente, um einen schnellen Mitgliederaufbau zu sichern.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja, denn grundsätzlich handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
Sollten Sie jedoch Steuerberater oder Rechtsanwalt sein, kann auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet werden, da es sich dann um eine selbständige Tätigkeit i. S. des §18 EStG handelt.

Muss ich mein Beraterhonorar der Umsatzsteuer unterwerfen?

Grundsätzlich handelt es sich bei Ihrer Beratervergütung um umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Erlöse. Sofern Ihre Umsätze noch unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG fallen, müssen diese nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Um aber in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen, empfiehlt sich die Option zur Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 2 UStG, da die USt auf Ihre Erlöse in diesen Fällen von uns mit vergütet wird.

Wie sehen meine Öffnungszeiten der Beratungsstelle aus?

Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle legt der Beratungsstellenleiter selbst fest.
Wir empfehlen mit den Mitgliedern oder interessierten Mitgliedern feste Termine zu vereinbaren, um ungestört den Beratungstermin wahrnehmen zu können. Gerade die heutigen Kommunikationsmittel wie Handy, E-Mail oder Rufumleitung ermöglichen es, fast jederzeit erreichbar zu sein.
Es empfiehlt sich allerdings feste Kernzeiten einzurichten und entsprechend (z.B. auf einem Anrufbeantworter) bekanntzugeben, um sowohl für uns und die Finanzverwaltung erreichbar zu sein, als auch um Rat und Hilfe suchenden Mitgliedern in jedem Fall eine persönliche oder telefonische Besprechung zu ermöglichen. Dies kann auch in den frühen Abendstunden oder am Wochenende sein. Auch Hausbesuche können auf Wunsch der Mitglieder angeboten werden.

Muss ich ein Büro anmieten oder kann die Tätigkeit auch in meinem häuslichen Büro ausgeübt werden?

Wenn nicht gerade ein größerer Mitgliederstamm übernommen wird, beginnt die Tätigkeit in der Regel von einem häuslichen Arbeitszimmer aus in der Wohnung / Haus.
Wichtig ist, dass dieser Raum abschließbar ist und eine ungestörte Mitgliederbetreuung ermöglicht. Evtl. gibt es auch in Ihrem näheren Umfeld die Möglichkeit, einen Büroraum kostengünstig anzumieten oder in Bürogemeinschaft mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu arbeiten. Sprechen Sie uns einfach an, evtl. ist auch eine finanzielle Hilfestellung über den Verein möglich.

Selbstverständlich können Sie bei Mitgliedern aber auch Hausbesuche durchführen, um das Steuerberatungsgespräch zu erledigen und Belege/Unterlagen entgegenzunehmen. Auch Videoberatung mit den Mitgliedern ist möglich.

Wer veranlasst meine Zulassung bei der Aufsichtsbehörde?

Die Zulassung oder genauer gesagt, der „Eintrag in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine" erfolgt durch uns, sobald Ihre Zulassungsunterlagen (z.B. Kopien der Berufsabschlüsse, Arbeitgeberzeugnisse oder Tätigkeitsbestätigungen zum Nachweis der berufspraktischen anrechenbaren Zeiten) uns vorliegen und Sie Ihr persönliches Führungszeugnis der Belegart „0" beantragt, uns die Bescheinigung in Steuersachen vorliegt und die Weiterleitung an die entsprechende Aufsichtsbehörde veranlasst haben.

Wie lange dauert die Zulassung?

Wenn es keine Probleme im Zusammenhang mit Ihren berufspraktischen Tätigkeitsnachweisen gibt, erfolgt die Zulassung i. d. Regel nach 2 – 3 Wochen. Allerdings ist dies häufig auch abhängig von der Mitarbeiterbesetzung der einzelnen Aufsichtsbehörde.

Wie erfahre ich, ob meine Zulassung geklappt hat?

Sobald uns der Eintrag aus dem Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine mit Ihrer Betreuungsstelle vorliegt, übersenden wir Ihnen eine Kopie sowie eine Urkunde, dass Sie als Beratungsstellenleiter*in für unseren Verein tätig sind.

Wann darf ich mit der Mitgliederbetreuung und wann mit der Werbung anfangen?

Mit beiden Tätigkeiten darf erst begonnen werden, wenn Ihre Betreuungsstelle offiziell zugelassen ist!

Was muss ich alles beachten im Zusammenhang mit der Tätigkeit?

Die wichtigsten organisatorischen Regelungen und den Einstieg in das Steuersoft-Programm erfahren Sie während unseres "Starterseminars".
Alles Wichtige im Zusammenhang mit Ihrer Beratertätigkeit ist in unseren umfangreichen Arbeitsrichtlinien geregelt.
Selbstverständlich helfen Ihnen auch die Mitarbeiter aus der Verwaltungsstelle sowie Kollegen, um Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite zu stehen. Unsere lfd. Organisatorischen Schulungen, Infos und Rundschreiben runden das ganze ab.

Was mache ich, wenn ich fachliche Fragen im Zusammenhang der Mitgliederbetreuung habe?

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hier weiter. Sei es bei Fragen zu den Steuererklärungen der Mitglieder oder im Rechtsbehelfsverfahren. Unsere vereinseigene Steuerfachabteilung sowie weitere externe Steuer- und EDV-Fachberater unterstützen Sie sowohl persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail. Gerne können Sie uns auch einen Steuerfall übersenden oder elektronisch (verschlüsselt) übermitteln wenn Sie einmal rechtlichen Rat benötigen oder wir den Steuerfall übernehmen sollen. Spätestens im Klagefall vor dem Finanzgericht übernimmt unsere Fachabteilung den Steuerfall.

Gibt es eine fachliche Weiterbildung durch den LfH?

Da uns die qualifizierte Betreuung unserer Mitglieder besonders am Herzen liegt, legen wir auf eine lfd. steuerfachliche Weiterbildung besonderen Wert.

Diese findet sowohl vereinsintern statt, als auch in einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen der mit uns zusammenarbeitenden Berufsakademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht (BSW). Die deutschlandweiten Präsenz- und Onlineschulungen werden sowohl auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts, dem Verfahrensrecht (AO) als auch dem Berufsrecht abgehalten und werden ergänzt durch jährliche überregionale Softwareschulungen der bei uns eingesetzten Steuersoftware. Darüber hinaus bieten Ihnen wir Online-Seminare zu den Themen Marketing und Datenschutz an. Hierbei übernimmt der Verein die Kosten einer Vielzahl von Kursen. Darüber hinaus werden Sie durch unseren lfd. E-Mail Versand wichtiger Finanzgerichts- und BFH Rechtssprechungen auf dem aktuellen Stand gehalten. Auch ihre Weiterqualifizierung zum geprüften/zertifizierten Beratungsstellenleiter nach DIN 77700 des ZVL ( vgl. www.zvlonline.de ) wird von uns maßgeblich unterstützt und die Kosten des Zertifikats und der Rezertifizierung von uns getragen.

Bin ich versichert, wenn Fehler im Zusammenhang mit meiner Betreuung auftreten?

Selbstverständlich besitzt der Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V. wie jeder Steuerberater auch, eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Bei dieser Versicherung sind alle Vermögensschäden, die im Rahmen der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine entstehen, d. h. damit auch Ihre Fehler, abgesichert.

Darf ich werben und wer übernimmt die Kosten?

Erfreulicherweise darf seit vielen Jahren unsere Tätigkeit sehr umfangreich umworben werden. Da es nur wenige Einschränkungen gibt, unterstützen wir Ihre Werbung mit vielfältigen Marketinginstrumenten.
Hierbei stellen wir unseren Beratungsstellen das Werbematerial in vielen Fällen komplett kostenfrei zur Verfügung oder schalten Anzeigen für Sie. Auch hierzu gibt es umfangreiches Informationsmaterial und ein Ansprechpartner aus der Verwaltung. Kostenfreie Marketingschulungen für unsere Berater vermitteln Ihnen anschaulich und praxisgerecht wie und wo Werbung am besten eingesetzt werden kann und was Sie persönlich dazu beitragen können, um den Mitgliederaufbau zu forcieren.

Welche Kosten entstehen mir mit der Aufnahme der Tätigkeit?

Keine, denn sowohl die Steuersoftware, als auch die notwendigen Formulare die Sie im Zusammenhang mit dem Beratungsgespräch, der Mitgliederbetreuung, als auch im Zusammenhang mit der vereinsspezifischen Abrechnung benötigen, erhalten Sie kostenlos durch uns.
Auch eine eigene Pflichtmitgliedschaft bei uns für Sie selbst ist nicht erforderlich. Alles was Sie brauchen ist ein Büroraum inklusive Schreibtisch usw., sowie Ihre technische Ausstattung mit PC, Telefon und Internetanschluss.

Gibt es eine vorgeschriebene Umsatzgröße oder eine bestimmte Mitgliederzahl, zu der ich vertraglich verpflichtet werde?

Nein, die gibt es bei uns nicht. Sie bestimmen selbst, wie viel Mitglieder Sie in welcher Zeit aufbauen möchten. Gerne unterstützen wir Sie aber effektiv mit geeigneten Marketingstrategien wenn Sie einen schnellen Mitgliederaufbau wünschen.

Gibt es Kooperationspartner, mit denen der LHF zusammenarbeitet und von denen Mitgliederempfehlungen ausgesprochen werden?

Ja, die gibt es. So sind wir sehr stolz, dass wir Kooperationspartner des NVL, der Bonus Agentur der IGB CE und des IGM Service sind und Rat suchende Gewerkschaftsmitglieder an unsere Beratungsstellen weiter empfohlen werden.
Darüber hinaus vermittelt die Verwaltungsstelle unseres Vereins über die kostenlose Service Telefonnummer 0800-222445 interessierte Mitglieder an die örtlichen Beraterstellen weiter.

Wer kümmert sich um die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und das Mahnverfahren?

Das komplette Zahlsystem der Mitgliedsbeiträge wird über die Verwaltungsstelle unseres Vereins abgewickelt.

Wir kümmern uns ebenso um das Mahnverfahren und sonstige verwaltungstechnische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mitglieder- und Beraterverwaltung.
Sie sollen sich um die fachliche Beratung unserer Vereinsmitglieder kümmern, den Rest erledigen wir für Sie.

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