Fernbetreuung - nicht nur während der Pandemie
Wir sind für Sie da und kümmern uns um Ihre Steuern - auch während der Pandemie.
Als Mitglied profitieren Sie selbstverständlich weiterhin von unseren Leistungen:
- Erstellen der Einkommensteuererklärung.
- Steuerliche Beratung – über das gesamte Jahr.
- Überprüfung Ihres Steuerbescheides und Einreichen von Einsprüchen.
- Rechtsschutz und Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.
Gerne erledigen wir weiterhin Ihre Einkommensteuererklärung für Sie. Auf Grund der Infektionsgefahr möchten viele von uns (und Ihnen) allerdings auf ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort verzichten. Glücklicherweise sind wir schon seit geraumer Zeit darauf eingestellt, Ihre steuerliche Betreuung auch ohne persönlichen Kontakt sicherstellen zu können.
In allen unseren Beratungsstellen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerunterlagen postalisch oder per E-Mail einzureichen und weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail zu klären. Auch eine gesicherte Datenübertragung direkt in Ihre digitale Mitgliedsakte ist teilweise bereits möglich. Einige Beratungsstellen bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit an, ein digitales Beratungsgespräch per Videochat durchzuführen.
Ihr Berater oder Ihre Beraterin klärt Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf und vereinbart einen Termin für eine Fernberatung mit Ihnen. Und auch wenn wir auf Grund des erhöhten Anrufaufkommens vielleicht nicht immer sofort den Telefonhörer abnehmen - wir rufen Sie garantiert zurück.
Kurzarbeiter-Rabatt
Viele Arbeitnehmer wurden von der Corona-Pandemie finanziell in Mitgleidenschaft gezogen. Nicht nur, dass Sich ihr Einkommen durch Kurzarbeitergeld verringert hat - jetzt sind sie auch noch dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abzugeben. Ihnen möchten wir entgegen kommen:
Neumitglieder, die ab 2020 Kurzarbeitergeld erhalten haben, sparen sich seit dem 01.05.21 die Aufnahmegebühr in Höhe von 15 € und werden im Aufnahmejahr eine Beitragsstufe niedriger eingestuft.