Karriere beim LhF
Starten Sie Ihre Karriere beim Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V.
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Sie kennen sich mit Steuern aus? Dann werden Sie Teil unseres Teams!
Wir suchen laufend nach engagierten Finanzwirten, Steuerfachangestellten, Steuerfachwirten, Bilanzbuchhaltern und anderen Steuerfachkräften mit Praxiserfahrung im Einkommensteuerrecht, um unser bundesweites Beratungsstellennetz zu erweitern. Gerne auch Steuerberater und Rechtsanwälte, die Interesse an einer Nebentätigkeit haben!
Als Beratungsstellenleiter/in beim LhF führen Sie auf selbständiger Basis eine eigene Beratungsstelle, in der Sie Mitglieder rund um Einkommensteuer, Kindergeld, Freibeträge und ähnliche Themen beraten und ihre Einkommensteuererklärung erstellen.
Sollten Ihre steuerfachlichen Tätigkeiten schon etwas länger zurück liegen oder Sie Interesse an einem Quereinstieg haben, frischen wir Ihre Kenntnisse gerne kostenlos mit unserem steuerfachlichen Grund- und/oder Aufbaukurs auf!
Diese Tätigkeit eignet sich speziell in der Anfangsphase besonders als 2. Standbein oder als flexibler Wiedereinstieg nach der Elternzeit - denn Sie entscheiden selbst, wo und wann Sie arbeiten. Wir unterstützen Sie tatkräftig beim Aufbau Ihres Mitgliederstammes, und können Ihnen häufig sogar bereits bestehende Mitgliederstämme ausscheidender Kolleg*innen übertragen.
Sehen Sie doch gleich mal in unseren Stellenanzeigen nach, wo wir aktuell bestehende Mitgliederstämme abzugeben haben:
Unsere Leistungen für Sie
Was haben Sie davon, mit dem Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V. durchzustarten? Ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar, keine Mindestumsatzverpflichtung, genug Zeit für die Mitgliederbetreuung ohne großen Verwaltungsaufwand und vielfältige fachliche Unterstützungsleistungen sind nur einige der Argumente, die für eine Karriere beim LhF sprechen.
10 gute Gründe, Beratungsstellenleiter/in beim LhF zu werden
Ihre Qualifikationen
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Beratungsstellenleiter/in werden zu können? Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir durch das Steuerberatungsgesetz sehr genau reguliert, was unsere Beratungsbefugnis und die Qualifikationen unserer Berater angeht. Wir haben deshalb die wichtigsten fachlichen Voraussetzungen und den Ablauf der Zulassung als Beratungsstellenleiter für Sie aufgeschlüsselt.