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Unsere steuerpolitische Arbeit - Ihr Erfolg

Steuerpolitische Erfolge, die wir zu Ihren Gunsten erwirkt haben

Auf dieser Seite finden Sie Erfolge der steuerpolitischen Arbeit des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL), in dessen Vorstand Geschäftsführerin Petra Erk sich stark engagiert.


Finanzpolitische Erfolge

  • Arbeitszimmer
    Im August 2009 hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer geäußert.

    Mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (2 BvL 13/09) urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Neuregelung zum steuerlichen Abzug gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Seit 2007 konnten Aufwendungen nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Umschüler und viele andere konnten die Kosten nicht mehr absetzen. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) und seine Mitgliedsvereine hatten sich gegenüber dem Gesetzgeber und auf dem Klageweg für eine Rücknahme des Abzugsverbots eingesetzt.
     
  • Abgabefrist für freiwillige Einkommensteuererklärungen
    Der Gesetzgeber musste 2007 vor dem Hintergrund finanzgerichtlicher Verfahren und sich anbahnender BFH-Rechtsprechung die Zweijahresgrenze für Antragsveranlagungen aufheben.

    Nachfolgend erreichte der NVL über unterstützte Klageverfahren seiner Mitgliedsvereine mit einer Revision beim Bundesfinanzhof, dass Antragsveranlagungen auch für Jahre vor der Gesetzesänderung wie Pflichtveranlagungen rückwirkend eingereicht werden können.
     
  • Kürzung der Pendlerpauschale
    Mitgliedsvereine des NVL sind als erste erfolgreich gegen die Kürzung der Entfernungspauschale vorgegangen. Der NVL hatte in einer Petition mehr als 100.000 Protestnoten gegen die Kürzung übergeben. Sowohl die ersten Finanzgerichtsentscheidungen als auch zwei der am 9.12.2008 in Karlsruhe entschiedenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben Mitgliedsvereine des NVL erstritten.

    Weitere Informationen zur Pendlerpauschale - Rückblick
     
  • Verringerung der Mindestausbildungsdauer
    Bei der Definition der Erstausbildung wurde dem Vorschlag des NVL gefolgt und von den bisher geforderten 18 Monaten eine Reduzierung auf 12 Monate erreicht.
     
  • Maßgebliche Mitwirkung des NVL beim gesetzlichen Projekt „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“.

Berufspolitische Erfolge

  • Steuerpolitische Arbeit
    Der NVL ist im politischen Raum eine anerkannte Berufsorganisation und Interessenvertretung der Lohnsteuerhilfevereine und Arbeitnehmer. Der NVL führt auf Bundes- und Landesebene regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit Politikern und Vertretern der Finanzministerien des Bundes und der Länder. Er ist Sachverständiger bei Anhörungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und reicht Stellungnahmen und Eingaben zu Gesetzesentwürfen ein. Auf dem jährlich stattfindenden NVL-Verbandstag können Gäste aus Politik, anderen Verbänden und Organisationen, Finanzministerien und Finanzgerichten begrüßt werden. Vorträge hochrangiger Fachleute und lebhafte Diskussionsrunden stoßen auf viel Interesse.

    Der Verband ist thematisch breit aufgestellt. Ein langjährig praxiserfahrener Kollege und Vorstandsmitglied des NVL nimmt sich zusätzlich als Ausländerbeauftragter den steuerlichen Problemen ausländischer Mitbürger an.
     
  • Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
    Mitarbeit bei dem Gesetz "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" in 2016 durch fundierte steuerfachliche Stellungnahmen.

    Durch viele Gespräche in den Finanzministerien von Bund und Ländern, mit Finanzpolitikern, Referenten der Arbeitsgruppen der Bundestagsfraktionen und durch Austausch und gemeinsames Vorgehen mit anderen Verbänden konnten viele Änderungswünsche in die gesetzlichen Regelungen aufgenommen werden.

    So konnte z.B. auch die Festsetzung von automatisierten Verspätungszuschlägen bei Steuerfestsetzungen von 0,- Euro oder Erstattung verhindert werden, oder z.B. die Neuregelung der Fristenpakete im Zusammenhang mit den neuen Abgabepflichten der Steuererklärungen.
     
  • NVL - Steuerkonzept
    Seit 2009 hat der NVL seine steuerpolitischen Grundsätze und Forderungen aus den früheren Leitlinien in einem zusammenhängenden Steuerkonzept zusammengefasst. Arbeitnehmer stehen mit Recht im Fokus des Steuerkonzepts, da rund 80 % aller positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stammen.

    Seit dieser Zeit wird das NVL-Steuerkonzept jährlich vom Arbeitskreis Steuern des Verbandes (dem auch der der Vorstand des Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. angehört) aktualisiert und an zahlreiche Finanzpolitiker des Bundestages und der Länder sowie an das BMF übergeben und nachfolgend erörtert.
     
  • Mitarbeit des NVL bei Arbeitsgruppen des BMF
    Der NVL Verband konnte viele seiner Forderungen bei der Umsetzung des neuen Reisekostenrechts (ab 01.01.2014) einbringen, z.B. im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen beim Bundesfinanzministerium und durch seine fachlichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Gesetzes.
     
  • Herausgabe eines Berufsrechtskommentars
    Der NVL hat 2010 über seinen Geschäftsführer und einem kooperierenden Rechtsanwalt einen eigenen Berufsrechtskommentar „Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine“ (Gabler Verlag) herausgegeben.
     
  • Infas-Umfrage zum Bekanntheitsgrad und Betreuungsanteil
    Der Verband hat in Umfragen feststellen lassen, wie gut die Dienstleistungen der Vereine bekannt sind, wie hoch der Betreuungsanteil ist und welche anderen Beratungsmöglichkeiten Steuerpflichtige nutzen. Die Ergebnisse geben wichtige Hinweise für die weitere Ausrichtung.
     
  • Berufsbild - DIN-Norm für Lohnsteuerhilfevereine als freiwillige Qualitätssicherung
    Bereits frühzeitig hat der NVL mit dem Aufbau eines Berufsbildes begonnen. 1995 wurde der PVL Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. gegründet. Bis 2006 hatten mehr als 1.500 Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen die freiwillige Verbandsprüfung abgelegt.

    2006 erfolgte die Veröffentlichung der DIN-Norm 77700 „Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine“. Den Lohnsteuerhilfevereinen und ihren Mitarbeitern steht damit erstmals ein allgemein anerkanntes Regelwerk für die Außendarstellung zur Verfügung. Der NVL hatte 2003 den Antrag zu dem Projekt gestellt und rund 70 Prozent der Kosten getragen.
     
    Zur Zertifizierung erfolgte eine Namens- und Satzungsänderung des PVL. Der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (ZVL) arbeitet seit 2006 als gemeinsames Projekt beider Dachverbände der Lohnsteuerhilfevereine. Seit 2008 können sich Beratungsstellen nach der Norm zertifizieren lassen. Der ZVL hat nach Prüfung fachlicher Voraussetzungen und der Organisation und Ausstattung der Beratungsstellen mittlerweile rund 2.000 Zertifikate an Beratungsstellenleiter erteilt.
     
  • Bestandsschutz für Beratungsstellen
    1996 – bereits drei Jahre nach Gründung des NVL - konnte für tausende Beratungsstellen in den neuen Bundesländern der Bestandsschutz gesichert werden, gegen starke Widerstände! Die Mitarbeiter der Vereine hätten anderenfalls ihre Arbeit einstellen müssen.
     
  • Beratungsbefugnis
    Ende der 90er Jahre sollten Lohnsteuerhilfevereine mit Auslaufen der Nutzungswertbesteuerung keine Vermietungsfälle mehr beraten dürfen. Das wurde mit einem erfolgreichen Musterprozess abgewendet (BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 66/98). Durch intensive Verbandsarbeit konnte der Gesetzgeber überzeugt werden, mit dem 7. Steuerberatungs-Änderungsgesetz die Beratungsbefugnis neu zu regeln. Erstmals war die Hilfeleistung bei allen Überschusseinkünften grundsätzlich zulässig. Zum Erfolg mit beigetragen haben auch die Verbandsmaßnahmen der Qualitätssicherung und die Argumente aus empirischen Erhebungen (Infas-Umfrage).

    Mit dem 8. Steuerberatungs-Änderungsgesetz konnte eine deutliche Anhebung der Einnahmegrenzen erreicht werden, obwohl der Gesetzentwurf keine Änderung bei den Einnahmegrenzen vorsah.
     
  • Fristverlängerung für Lohnsteuerhilfevereine
    Jahrzehntelang waren Lohnsteuerhilfevereine nicht im Katalog der Berufsgruppen der steuerberatenden Berufe aufgeführt, denen die Finanzverwaltung eine allgemeine Verlängerung der Abgabefrist für betreute Steuerpflichtige gewährte. Der NVL erreichte über ein Klageverfahren eines Mitgliedsvereins die Gleichbehandlung – ein wichtiger Erfolg zur Gleichbehandlung (BFH vom 11.04.2006 - VI R 64/02).

    Nachfolgend wurde durch Überzeugungsarbeit in Gesprächen und mit Unterstützung einer positiven Stellungnahme aus dem Bundesministerium der Justiz die Aufnahme der Annexberatung (rechtsberatende Nebenleistungen) in einer Neufassung der Ländererlasse zur Beratungsbefugnis erreicht. Ein weiterer Erfolg ist, dass bei Veräußerungsgeschäften nur die Höhe des Gewinns für die Befugnisprüfung zugrunde gelegt wird (Erlasse vom 15. Januar 2010).
     
  • Zusammenlegung der Bundesverbände
    Aktualisierung des Steuerkonzepts nach der Fusion des NVL (Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine) mit dem BdL (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine) durch den neuen "Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine" (BVL) ab 01.01.2017.

 

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