Beratungsstellenleiter werden
Ein modernes Arbeitsumfeld, ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar und genug Zeit für die Mitgliederbetreuung ohne großen Verwaltungsaufwand – das erwartet Sie als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal.
Wir suchen ständig engagierte Beratungsstellenleiter / innen auf selbstständiger Basis.
Sie besitzen fachliche Kompetenz und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit? Sind z.B. ausgebildete Steuerfachangestellte/r, Lohn- und Bilanzbuchhalter/in oder ehemalige/r Finanzbeamte/r? Unterstützen Sie den Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal mit Ihrer Erfahrung und bewerben Sie sich als Beratungsstellenleiter / in!
Zum Umgang mit Ihren Bewerberdaten
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein -
wir übernehmen die Verwaltung für Sie.
Und falls Sie Ihre Kenntnisse im Einkommensteuerrecht noch einmal auffrischen möchten, bieten wir Ihnen einen
Ihre Aufgaben
Als Beratungsstellenleiter/in betreuen und werben Sie Mitglieder. Konkret beraten Sie auf folgenden Gebieten:
- Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG
- Kindergeldsachen nach dem EStG
- Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)
- Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
Ihre Qualifikationen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Beratungsstellenleiter/in werden zu können:
- Einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung.
- Die berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb des Zeitraums an mindestens 16 Stunden wöchentlich erbracht worden sein. Reine buchhalterische Aufgaben im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie laufende Finanz- und Lohnbuchführung oder die Lohnsteuervoranmeldungen reichen nicht aus.
- Sofern Sie Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer i. S. des § 3 StBerG sind, erfüllen Sie kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 StBerG) die geforderte Qualifikation.
Ihre Zulassung
Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen, werden Sie auf diesem Weg Beratungsstellenleiter/in beim Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V.:
- Beratervertrag mit dem Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e.V. abschließen
- Beratungsstellenleiter-Erklärung mit Nachweis der Qualifikation (z. B. Zeugnisse, Gehilfenbriefe, Tätigkeitsnachweise usw.) abgeben.
- Weiterleitung des Zulassungsantrages durch den Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V. an die Aufsichtsbehörde.
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" beantragen und an die örtliche Aufsichtsbehörde weiterleiten
- Positive Bescheinigung in Steuersachen durch Ihr Wohnsitzfinanzamt (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung).
- Vorliegen von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Erteilung der Zulassung durch die Aufsichtsbehörde an den Lohnsteuerhilfeverein Fuldatal e. V.
Ihr Starterpaket
Für einen guten Start in die Selbständigkeit erhalten Sie als neue*r Beratungsstellenleiter*in von uns kostenlos u.a.:
- Mehrtägiger Grund- oder Aufbaukurs im Einkommensteuer- und Verfahrensrecht (freiwillig)
- Starterseminare mit Erläuterung aller organisatorischen und verwaltungstechnischen Vorgänge rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter*in im LHF sowie Steuersoftgrundkurs mit Einführung in unsere (ebenfalls kostenlose) Steuersoftware.
- Fachliteratur
- Werbemittel und Büroausstattung wie z.B. Büroschild, Firmenstempel, Flyer, Visitenkarten, Kugelschreiber, Briefpapier etc.
- Eröffnungsanzeige in einer Zeitung Ihrer Wahl sowie
- Eintragung Ihrer eigenen Berater*innenseite auf unserer Homepage, unter Google My Business und in den PLZ-Findern unserer Kooperationspartner