Unsere steuerlichen Leistungen
erklären sie steuern
für erledigt.

Wie funktioniert ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein unterstützt seine Mitglieder bei der Einkommensteuer im Rahmen des Steuerberatungsgesetz (StBerG), insbesondere nach § 4 Nr. 11. Das bedeutet: Die Beratung ist gesetzlich klar geregelt und konzentriert sich auf Steuerfälle von Arbeitnehmern, Rentnern und Studenten.

Die Hilfe umfasst unter anderem die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Prüfung des Steuerbescheids sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt unter Einhaltung wichtiger Abgabefristen, damit sie unangenehme Verspätungszuschläge umgehen.

Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Steuerberatung: Die Leistungen werden nicht einzeln abgerechnet. Stattdessen erfolgt die Betreuung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Der jährliche Beitrag für Personen, die sich beraten lassen, liegt zwischen 40 und 410 € und richtet sich nach ihrem Jahreseinkommen. Dieser Betrag, zusammen mit einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 €, deckt alle Leistungen ab – ohne zusätzliche Kosten pro Beratung und Vorgang.

Die Beratung erfolgt bei Bedarf in mehreren Sprachen durch zugelassene Berater, die regelmäßig geschult werden und unter behördlicher Aufsicht arbeiten. Dadurch entsteht eine verlässliche und strukturierte Form der steuerlichen Unterstützung für private Steuerfälle.


Wir erstellen Ihre Steuererklärung

Wir sind für Sie da – damit Sie mehr Zeit haben für die wichtigen Dinge im Leben.

Als Mitglied profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen:

  • Erstellen der Einkommensteuererklärung und Berechnung der Steuererstattung
  • Steuerliche Beratung – über das gesamte Jahr
  • Überprüfung Ihres Steuerbescheides und Einreichen von Einsprüchen
  • Rechtsschutz und Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht

Daneben beantworten unsere Experten allen Mitgliedern auch gern grundlegende Verständnisfragen rund um die Steuererklärung und geben Tipps dazu, wie Sie bei alltäglichen oder auch größeren Ausgaben Steuern sparen können.

Und das Beste: All das ist bereits in unserem sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag enthalten – für Sie entstehen keine weiteren Zusatzkosten.

Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 StBerG* unterstützen wir Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ebenso wie Studenten oder Arbeitssuchende dabei, ihre Steuer-Sparpotentiale voll auszuschöpfen*.


Unsere Leistungen im Detail

  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und reichen diese beim Finanzamt ein.
    Unsere kompetenten und permanent steuerfachlich geschulten Berater sichten Ihre Unterlagen, finden Ihre persönlichen Steuervorteile und nutzen alle zutreffenden Zulagen und Förderungen für Sie aus.
     
  • Wir bieten Ihnen das ganze Jahr über steuerliche Beratung an.
    Unter anderem zu Themen wie Vermietungseinkünften, haushaltsnahen Dienstleistungen, Riester-Bonus, Wohnungsbauprämie, Steuerklassenwahl, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Lohnsteuerermäßigung und Abgeltungssteuer. Selbstverständlich stellen wir auch entsprechende Anträge für Sie.
     
  • Wir beraten Sie auch außerhalb der gängigen Öffnungszeiten.
    Unsere Beratungsstellen sind flexibel in der Einteilung der Arbeitszeiten; auf besonderen Wunsch besuchen wir Sie auch zu Hause oder nehmen per Videoberatung Kontakt mit Ihnen auf.
     
  • Wir sind flexibel bei der Belegübermittlung.
    Entscheiden Sie selbst, ob Sie uns Ihre Belege persönlich vorbeibringen, per Post einwerfen oder versenden, oder digital entweder verschlüsselt per E-Mail oder komplett datenschutzkonform mit einer speziellen App übermitteln wollen.
  • Wir berechnen Ihre zu erwartenden Rück- oder Nachzahlungen.
    Sobald wir Ihre Steuererklärung erstellt haben, erfahren Sie, in welcher Höhe Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen können oder welche Nachzahlung Sie erwarten sollten.
     
  • Wir überprüfen Ihren Steuerbescheid und legen, wenn nötig, Einspruch für Sie ein.
    Damit Sie keine unzulässigen Nachzahlungen oder unnötigen Säumniszuschläge leisten müssen.
     
  • Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt sowie vor dem Finanzgericht.
    Damit Sie keine Auseinandersetzungen mit Finanzbeamten haben oder sich um das Versäumen von Fristen sorgen müssen. Wir setzen uns professionell für Ihr Recht ein und reichen im Zweifel auch Klage vor dem Finanzgericht für Sie ein.
     
  • Wir engagieren uns auf Bundesebene in Steuerfragen.
    Unser Vorstand setzt sich beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) und dessen Arbeitskreis für Sie ein. Vom Ergebnis profitieren alle. Zum Beispiel wie bei der Wiedereinführung der Pendlerpauschale, der Modernisierung des Besteuerungsrechts, usw.

Selbstverständlich können auch Mitglieder, die erst während ihrer Mitgliedschaft arbeitslos geworden sind, weiterhin beraten werden. Daneben erhalten unsere Vereinsmitglieder kostenlos durch unsere örtlichen Beratungsstellen oder im Internet Fachinformationen in Form der Mitgliederrundschreiben und monatlichen Steuernews. Damit bieten wir unseren Mitgliedern ein komplettes Dienstleistungspaket – auch über die Erstellung der Einkommenssteuererklärung hinaus.

Alle Leistungen des Vereins erhalten unsere Mitglieder kostenlos. Gezahlt wird lediglich ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der aktuell zwischen 40,00 Euro und 410,00 Euro (inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) beträgt. Bemessungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages ist jeweils das Jahresbruttoeinkommen. Da unsere Beiträge in 14 Stufen gestaffelt sind, tragen wir damit dem sozialen Gedanken bestmöglich Rechnung.


*Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt die Mitgliedschaft auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld) im Sinne des EStG und der sonstigen Zulagen (z. B. Altersvorsorgezulagen) und Prämien (Wohnungsbauprämien). Zusätzlich auch bei Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35 a Abs. 1 EStG.

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