Keyvisual Mitgliedschaft
Das Rundum-
Sorglos-paket.

Ihre Fragen, unsere Antworten - Mitgliedschaft

Für viele Interessierte, die noch keine Mitglied sind, wirft unser Angebot viele Fragen auf. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich schnell über die wesentlichen Themen zu informieren.

Was ist eigentlich ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für deren Vereinsmitglieder. Die Lohnsteuerhilfevereine unterliegen der strengen gesetzlichen Aufsicht der Oberfinanzdirektionen und arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung.

Die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins ähneln denen eines Steuerberaters, allerdings mit eingeschränkter Beratungsbefugnis in den Einkunftsarten.

Näheres hierzu unter Geschichte

Was steckt hinter dem Mitgliedsbeitrag?

Den Mitgliedsbeitrag zahle ich für die jährliche Möglichkeit der steuerlichen Hilfeleistung. Mit diesem pauschalen Entgelt sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Wer kann beraten werden?

Beraten werden kann jedes Mitglied, solange dessen Einkünfte die Beratungsbefugnis nicht übersteigen.

Näheres hierzu unter Wen wir beraten

Welche Leistungen umfasst die Mitgliedschaft?

Sie können sich durch uns z. B. die Einkommensteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis erstellen lassen, eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, die Überprüfung des Steuerbescheids oder die Beantragung eines Freibetrages auf die Steuerkarten veranlassen. Selbstverständlich ist auch eine Beantragung von Kindergeld möglich.

Darüber hinaus führen wir für Sie sämtlichen Schriftwechsel, legen Einspruch ein oder führen für Sie Klage bei dem Finanzgericht.

D.h., bei uns zahlen Sie nicht für jede Einzelleistung ein Honorar wie bei einem Steuerberater, sondern für alle Leistungen nur einen einheitlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag und nicht mehr.

Mehr Infos unter Was wir leisten

Was kostet mich die Mitgliedschaft bei Ihnen?

Die Mitgliedsbeiträge sind bei uns sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Bruttoeinnahmen. Unser Beiträge bewegen sich zwischen 40,00 € und 410,00 € im Jahr.

Näheres hierzu unter Mitgliedsbeitrag

Wer berät mich bzw. wer hilft mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten?

Unsere ca. 250 Beratungsstellen in ganz Deutschland sorgen dafür, dass Sie wohnortnah steuerlich betreut werden.

Sie suchen sich einfach Ihre nächstgelegene Beratungsstelle unter Beratersuche und vereinbaren einen Beratungstermin.

Gerne hilft Ihnen bei der Auswahl auch unsere Verwaltungsstelle weiter.

Kann ich auch ohne Mitgliedschaft beraten werden?

Nein, leider können wir unsere Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft anbieten.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft?

Mit Beitritt läuft die Mitgliedschaft, solange sie nicht gekündigt wird (oder das Mitglied verstirbt).

Ihre Mitgliedschaft kann jährlich bis zum 30.09. schriftlich & mit persönlicher Unterschrift gekündigt werden und beendet damit Ihre Zugehörigkeit zum Verein zum 31.12. des gleichen Jahres.

Sie sollten allerdings daran denken, dass damit auch unsere Leistungen enden. D.h., offene Verfahren (z. B. Einsprüche oder Klagen) sind dann von Ihnen selbständig weiter zu führen.

Wie sieht es mit der Qualität der steuerlichen Hilfeleistung aus?

Jede/r Beratungsstellenleiter/in musste sich einem umfangreichen Zulassungsverfahren der öffentlichen Aufsichtsbehörde (Oberfinanzdirektion, oder Fachabteilung der Länderfinanzministerien) stellen. Daneben bildet der Berater sich durch eine Vielzahl verschiedener Kurse, insbesondere im Arbeitnehmersteuerrecht, ständig fort.

Zusätzlich sind viele unserer Beratungsstellenleiter/innen entweder zertifiziert (sowohl fachlich als auch organisatorisch) nach DIN 77700 durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) oder besitzen ein fachliches Teilzertifikat.

Wie sicher sind meine Daten bei Ihnen?

Selbstverständlich werden Ihre Daten diskret und streng vertraulich sowohl in der Verwaltungsstelle, als auch bei Ihrer/m örtlichen Beratungsstellenleiter/in behandelt.

Dazu verpflichten uns nicht nur das Gesetz durch § 26 Abs. 1 StBerG, sondern auch die Qualitätsnormen der Zertifikate, als auch die Aufsichtsbehörden sowie unsere externen Datenschutzbeauftragten.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Bei Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihre weitere steuerliche Betreuung durch die bisherige Beratungsstelle (ggf. postalisch und per Telefon) in Anspruch zu nehmen oder wechseln einfach zu einer Beratungsstelle an Ihrem neuen Wohnort. Unsere Verwaltungsstelle wird Ihnen gerne dabei behilflich sein.

Kann ich Mitglied bleiben, auch wenn ich arbeitslos geworden oder nur alle 3 Jahre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin (z.B. bei einem Antrag auf Nichtververanlagungsbescheinigung)?

Selbstverständlich können Sie auch Mitglied bleiben, wenn für Sie nicht jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung zu erstellen ist.
Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich hierbei in vielen Fällen auf 40,00 € Jahresmitgliedsbeitrag.
Wir halten Sie steuerlich trotzdem auf dem Laufenden und beantworten Ihnen gern Ihre steuerlichen Fragen.

Beratersuche

Über 250 Berater bundesweit sind für Sie da.

Rückruf-Service

Sie haben Fragen, aber gerade keine Zeit? Gerne rufen wir Sie zu einem passenden Zeitpunkt zurück.