Steuer-ID für Kinder und Neugeborene beantragen
Vermehrt hängen u.a. in Kindergärten Informationen zum Bezug von Kindergeld ab 01.01.2016 aus. Darin heißt es „Ohne Steuer-ID gibt es ab Januar kein Kindergeld mehr“. Diese Aussage für sich allein gesehen stimmt so nicht.
Wichtig: Wie schnell muss ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schicken, damit Kindergeld weitergezahlt wird?
Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. D.h. bis etwa Mitte 2016 wird das Kindergeld auch ohne Steuer-ID weiter ausgezahlt.
Es besteht somit kein Grund zu Panik, dass ohne Mitteilung der IDNr. des Kindes ab Januar 2016 die Kindergeldzahlung einfach eingestellt wird.
Sofern es noch keine Steuer-Identnummer für das Kind gibt (z. B. weil es bisher nie eine benötigt hat) oder sie die Steuer-Identnummer nicht wiederfinden, muss diese neu beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst) beantragt werden. Die Beantragung kann auch online unter: www.bzst.de erfolgen.
Grundsätzlich erhält jedes Kind bei der Geburt eine eigene Steuer-Identnummer.