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Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der Ihre steuerpflichtigen Einkünfte mindert - mit Ausnahme von Renten und Pensionen - wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben. Er gilt also z.B. für Arbeitslohn, Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte und Gewinne. Der Altersentlastungsbetrag nimmt dabei für jeden Jahrgang ab – je früher Sie Ihren 64. Geburtstag gefeiert haben, desto höher ist der Freibetrag.

Wenn Sie z.B. in 2015 Ihren 64. Geburtstag gefeiert haben, beträgt der Altersentlastungsbetrag noch 24% Ihrer Einkünfte, maximal jedoch 1.140 €. Wer erst 2040 das 64. Lebensjahr erreicht, geht gewissermaßen leer aus – bis dahin ist dieser Freibetrag auf 0% bzw. 0 € abgeschmolzen.

Das Finanzamt berechnet, sofern Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, den Altersentlastungsbetrag übrigens in der Regel automatisch an Hand Ihres Geburtsdatums – achten Sie bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids darauf, ob er korrekt berücksichtigt wurde.

 

Stand: 01.02.2016

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