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Förderung der Altersvorsorge

Hand einer alten Person neben einigen Euro-MünzenAm 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am 17. November verabschiedet hatte.

Geregelt wurden hier verschiedene Verbesserungen im Hinblick auf die Altersvorsorge. So sind insbesondere die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage ab dem 1. Januar 2024 deutlich angehoben worden.

Künftig gelten hier einheitliche Einkommensgrenzen von 40.000 € für Ledige bzw. 80.000 € für Verheiratete. Bisher galten hier – je nach Anlageform – unterschiedliche Grenzen. Beim Beteiligungssparen waren dies 20.000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Verheiratete. Beim Bausparen lagen die Grenzen sogar nur bei 17.900 € bzw. 35.800 € (Alleinstehende / Verheiratete).

Experten schätzen, dass sich durch die Anhebung der Einkommensgrenzen der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen erweitert.

Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers. Der bisherige Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 des Einkommensteuergesetzes steigt ab 2024 von derzeit 1.440 € auf dann 2.000 €.

Schließlich werden ab dem 1. Januar 2024 die steuerlichen Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern ausgeweitet.

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