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Geldwerter Vorteil

Von einem sogenannten geldwerten Vorteil spricht man, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem normalen Arbeitslohn eine Vergütung erhalten, die nicht in Geld ausgezahlt wird.

Ein geldwerter Vorteil entsteht also für Sachbezüge, das können Sach- oder Dienstleistungen sein, die Sie kostenlos oder vergünstigt von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Damit auf diesem Weg kein Geld am Fiskus vorbeigeschleust wird, müssen Sie Ihren geldwerten Vorteil grundsätzlich im Rahmen der Lohnabrechnung versteuern.

Das bekannteste Beispiel für einen geldwerten Vorteil ist sicherlich der Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen können.

Es gibt aber auch einige Sach- und Dienstleistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen bzw. innerhalb bestimmter Grenzwerte steuerfrei erhalten können - einige davon haben wir für Sie unter den Arbeitgeberleistungen zusammengefasst.

Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Zusatzleistungen Ihres Arbeitgebers Sie versteuern müssen und an welcher Stelle Sie und Ihr Arbeitgeber Steuern sparen könnten, helfen Ihnen gern unsere örtlichen Beratungsstellen weiter.

 

Stand: 01.02.2016

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