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Kindergeld – Meldung als arbeitsuchend auch bei Erkrankung

Kindergeld-AntragFür arbeitslose Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahre haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die steuerlichen Freibeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Kind bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet hat.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 2016 (Az.: III R 19/15) selbst dann, wenn das Kind wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Die Berücksichtigung während der Erkrankung setzt im Übrigen voraus, dass diese und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden, wobei die Bescheinigung jeweils nach Ablauf von sechs Monaten zu erneuern ist.

Aber auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ist es nach Auffassung des Bundesfinanzhofs notwendig, dass das Kind als arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet ist.

Die Familienkasse ist derzeit (noch) großzügiger. In der Dienstanweisung zum Kindergeld ist geregelt, dass "das Kindergeld auch in einem Zeitraum gewährt wird, in dem das Kind wegen Erkrankung nicht bei einer Agentur für Arbeit im Inland arbeitsuchend gemeldet ist". In dem Urteilsfall hatte das Kind einen Arbeitsunfall erlitten und war während der Erkrankungszeit bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitsuchend gemeldet.

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