Gut vorbereitet sein und Zeit sparen
Damit unsere Berater Ihre Steuern schnell und umfassend bearbeiten können, benötigen sie diverse Informationen. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch alle notwendigen Unterlagen mit - eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Bitte wählen Sie den für Sie passenden Menüpunkt aus.
Rentner (ohne Wohneigentum)
Zu dem vereinbarten Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen
- Personalausweis (zur Identitätsfeststellung wegen Geldwäschegesetz)
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vom Vorjahr (nur bei Neumitgliedern)
- Angabe über Kindergeldzahlungen
- Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen / Zinseinkünfte (wenn nicht freigestellt);
- Insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Hintergrund: Ab 2009 könnte die Möglichkeit bestehen, Finanzierungskosten / Schuldzinsen für die Beteiligung als Werbungskosten i. R. der Erstattungsermittlung in die Veranlagung (Antragsstellung) einzubeziehen.
- Rentenbescheide bzw. Änderungsbescheide
Nachweise über Sonderausgaben
- Spendenquittungen und Kirchengeldbescheinigung
- Beiträge und Spenden für Parteien
- Belege von Aus- und Weiterbildungskosten (Schulgeldzahlungen, Studiengebühren)
- Nachweis über Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (Unterschrift der Ehefrau Anlage „U“)
- Unterlagen über private Altersvorsorge / Riesterzulagenverträge etc.
- Kopien der Versicherungsscheine (KV, LV, UV, private Haftpflichtversicherung, etc.) oder Kontoauszüge
Nachweis über außergewöhnliche Belastungen
- Nachweis über Körperbehinderungen (Schwerbehindertenausweis)
- Unterstützungsbescheinigung von bedürftigen Personen sowie deren Rentenbescheide und Nachweise über deren eigene Einkünfte und Bezüge / Nachweis der unterstützten Person über die Erwerbsobliegenheitsverpflichtung
- Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden
- (Zahlungsbelege, z. B. letzter Kontostand), Kindergarten, Kinderhort, Betreuungspersonen)
- Beerdigungskosten für vermögenslose Angehörige und Angaben zum Nachlass (Erbe)
- Krankheitskosten (Brille, Zahnersatz, Kurkosten, Praxisgebühren, usw.)
- Umbauten bei Behinderung
Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Aufwendungen für Putzfrau (Reinigungskraft, Bügelfrau, Fensterputzer, Gartenpflege, Schornsteinfegergebühren)
- Aufwendungen für Pflegedienstleistungen
- Aufwendungen für ein Pflegeheim
- Handwerkerleistungen im Haus / Wohnung (z. B. Reparatur der Waschmaschine, PC, etc.)
Sonstiges
- Nachweis über vermögenswirksame Leistungen / Anlage V
Über weitere notwendige Nachweise klärt Sie Ihr Beratungsstellenleiter auf.